Die Forderung ist gleichermaßen unsachgemäß wie ideologisch verbohrt

Axel Troost über die Forderung nach einer Abschaffung des Regionalprinzips für Sparkassen

17.10.2014 / aus "bank und markt" - Zeitschrift für Retailbanking, Oktober 2014

Die Forderung der Monopolkommission, das Regionalprinzip der Sparkassen ins Visier zu nehmen, ist gleichermaßen unsachgemäß wie ideologisch verbohrt. Die Monopolkommission geht an die Frage des öffentlich-rechtlichen Bankensystems mit dem Instrumentarium der neoklassischen Wettbewerbstheorie heran, die im ungehinderten Wettbewerb bei Wahrung der privaten Eigentumstitel die beste Voraussetzung für eine florierende Ökonomie und freie Gesellschaft sieht. Wer mit einer solchen Annahme an die Sparkassen herantritt, verkennt den Charakter der Sparkassen ebenso wie auch die Anforderungen an ein funktionales Bankensystem.

Wohin möglichst freie und unregulierte Finanzmärkte führen, das hat die weltweite Finanzkrise seit 2007 eindrucksvoll vor Augen geführt. Dabei sollte allen aufgefallen sein - auch die Monopolkommission erkennt das beiläufig an -, dass sich die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken in der Finanzkrise als die tragenden Säulen bei der Finanzierung der Realwirtschaft erwiesen haben. Die Teile des öffentlich-rechtlichen Bankensektors, die sich weitgehend vom Regionalprinzip und von der Orientierung auf das Gemeinwohl abgewandt und dem abgehobenen Kapitalmarktgeschäft zugewandt haben, also die meisten Landesbanken, haben in der Finanzkrise ähnlich versagt und Verluste gemacht wie die privaten Großbanken.

Regionalität als Teil von Best Practice

Anders die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, deren fortgesetzte Kreditvergabe in der Krise ein Hauptgrund dafür war, dass Deutschland nicht wie die meisten anderen europäischen Länder in eine Abwärtsspirale von Bankenkrise, Kreditklemme, Rezession, Massenarbeitslosigkeit und politischer Krise geraten sind.

Ein Bankensystem hat nicht die Funktion, ein abstraktes Wettbewerbsideal der neoklassischen Theorie nachzubilden. Aufgabe der Banken ist vielmehr, die Unternehmen, die Bürger und den Staat mit den notwendigen Finanzdienstleistungen zu versorgen. Insofern sollte man dem Finanzsektor insgesamt eine dienende Rolle gegenüber Realwirtschaft und Gesellschaft zuweisen. Das Regionalprinzip hat zur Sicherstellung und Stärkung dieser Rolle einen unschätzbaren Beitrag geleistet und könnte quasi als ein Teil von Best Practices angesehen werden.

Die bislang aus der Finanzkrise gezogenen Lehren für die Regulierung und Beaufsichtigung des Bankensystems sind völlig unzureichend. Als Linksfraktion haben wir eine durchgreifende Schrumpfung und Neugestaltung des Bankensektors vorgeschlagen, um die Geschäftsmodelle der Banken auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, ein sicheres und transparentes Einlagengeschäft und die Finanzierung realwirtschaftlicher öffentlicher und privater Investitionen zurückzustutzen ("ZEF-Geschäftsmodell").[1] Kapitalmarktaktivitäten müssen einen direkten Beitrag zu diesen Geschäften leisten (zum Beispiel ein Termingeschäft zur Absicherung von Währungsrisiken eines Exporteurs). Anderenfalls - und das gilt für den größten Teil der heutigen komplexen Derivatgeschäfte - sind sie bestenfalls verzichtbar und schlimmstenfalls gefährlich.

Das Regionalprinzip ist ein extrem wirksames Korrektiv, um die Verselbstständigung einer Bank in Richtung abgehobener Kapitalmarktgeschäfte zu verhindern. Wer qua Satzung nur in seiner Region Geschäft machen darf und dabei Erfolg haben will, muss sich notgedrungen mit den Bedürfnissen seiner Kunden vor Ort, das heißt den regionalen Wirtschaftsstrukturen und gerade den klein- und mittelständischen Unternehmen gut auskennen.

Regionalprinzip wirkt als Leitplanke ...

Wer als Banker kaum die Wahl hat, die Einlagen seiner Kunden auf den internationalen Finanzmärkten anzulegen oder auf eigene Rechnung dort zu spekulieren, muss sich dem - vermeintlich langweiligen, aber eben für die regionale Wirtschaft entscheidenden - Kreditgeschäft zuwenden. Und das ist auch gut so!

Die sehr niedrigen Kreditausfallquoten der Sparkassen zeigen, dass sie dieses Geschäfte - auch wegen des Regionalprinzips - besonders gut beherrschen. Ihre Mitarbeiter sind nicht grundsätzlich die besseren oder sorgsameren Banker, aber das Regionalprinzip sorgt quasi wie eine Leitplanke dafür, dass sie sich nicht seitlich ins Dickicht des Finanzcasinos davonmachen.

... und sorgt für belebende Konkurrenz

Im heutigen deutschen Bankensystem kommen Sparkassen und Genossenschaftsbanken dem oben skizzierten ZEF-Geschäftsmodell am nächsten und verdienen daher grundsätzlich Unterstützung (und konstruktive Kritik), statt sie wider bessere Erfahrung aufgrund neoklassischer Theorieerwägungen zum Regionalprinzip anzugreifen.

Wohlgemerkt: Das spricht nicht gegen Wettbewerb. Für einen kundenfreundlichen Umgang und möglichst niedrige Kreditnehmerkosten ist es notwendig, dass sich Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor Ort Konkurrenz machen. Das Regionalprinzip sorgt gerade dafür, die diese Konkurrenz belebend und nicht ruinös (oder unter Hinnahme unverantwortbarer Risiken um den Preis immenser Kosten für zukünftige Bankenrettungen) ausgetragen werden.

Keine Gebietskartell

Neben den Vorzügen des Regionalprinzips aus gesamtwirtschaftlicher Sicht verdient aber eine weitere Sichtweise Beachtung: die öffentlich-rechtlichen Trägerschaft, die demokratische Kontrolle und die Bindung an das Territorium einer Gebietskörperschaft. Das Regionalprinzip der Sparkassen ist eben kein Gebietskartell, sondern Ausdruck der Tatsache, dass die Sparkassen im Regelfall von einer Kommune getragen werden. Wenn man Demokratie ernst nimmt und die kommunalen Träger und deren parlamentarische Gremien wirksam die demokratische Kontrolle über das Institut ausüben sollen – und das halten wir für einen zutiefst erstrebenswerten Zustand -, dann muss das Engagement der Sparkassen auch an den Gremien dieses Territoriums haltmachen, um nicht die legitimen demokratischen Rechte einer benachbarten Kommune zu verletzen. [2]

Das spricht natürlich nicht gegen einvernehmliche Vereinbarungen und Kooperationen, wenn die legitimierten Entscheidungsträger dies so bestimmen, und genau das wird ja durch den Verbund zum Ausdruck gebracht.

Die den Sparkassen von Seiten der Landesgesetze vorgegebene Gemeinwohlorientierung ist ein unschätzbares Gut und ihre Verankerung in der Region und in der Fläche ist ein Rückgrat der Mittelstandsfinanzierung.

Die Sparkassen beweisen, dass man als öffentlicher Träger und Eigentümer ein Gewerbe professionell so betreiben kann, dass es den Kunden und der Gesamtwirtschaft unmittelbar dient, und das dennoch hinreichend auskömmlich ist, sodass die nicht unwesentlichen Überschüsse (zum Beispiel in Form von Sport- und Kulturförderung) einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Wettbewerb ist kein Selbstzweck

Betrachtet man die unterschiedlichen Bankensysteme in Europa, lösen die Ausführungen der Monopolkommission zum Regionalprinzip als Wettbewerbsbremse Unverständnis aus. Wenn des Regionalprinzip der Sparkassen, das bei den Genossenschaftsbanken ähnlich ausgebrägt ist, eine relevante Wettbewerbsbeschränkung darstellt, wie erklärt die Monopolkommission dann, dass Deutschlands Bankenmarkt als besonders wettbewerbsintensiv gilt?

  • Die Gewinnmarge der Banken sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedriger, die Kreditkonditionen besonders preiswert.

  • Viele deutsche Bankdienstleistungen sind günstiger als im europäischen Ausland

  • und Kunden mit einem regelmäßigen Einkommen können oftmals zwischen mehreren Bankenanbietern wählen

Ganz anders sieht es aus in den Ländern, die dem neoklassischen Leitbild von Wettbewerb zwischen privaten Banken mit Marktdisziplinierung durch die Börsen entsprechen, wie es zum Beispiel in Großbritannien der Fall ist. Die dortigen Großbanken – andere Banken gibt es dort nicht mehr – gehören zu den am wenigsten kundenfreundlichen, haben sehr hohe Gebühren, und Kredite vergeben sie anstatt an kleine und mittelständische Unternehmen lieber an andere Finanzkonglomerate in der City of London.

Wettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern hat seine Berechtigung, wo der den Zugang zu sinnvollen Dienstleistungen verbessert und gesellschaftlichen Zielen und Spielregeln folgt. Einen Wettbewerb hingegen, der demokratischen Kontrollmöglichkeiten entwertet und eine gut funktionierende Finanzinfrastruktur gefährdet, braucht keiner. Offensichtlich sind in der Monopolkommission bei ihrer Kritik des Regionalprinzips die Pferde durchgegangen.

[1] Den Bankensektor neu ordnen – und mir der Vergesellschaftung beginnen, Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag 2010

[2] Neben der kommunalen Trägerschaft unterliegt die Sparkasse in wesentlichen Teilen der Landesgesetzgebung, deren Geltungsbereich ebenfalls klar auf das Territorium des jeweiligen Bundeslandes begrenzt ist.

------------

Eine Übersicht weiterer Beiträge in der Zeitschrift "bank und markt" zum Thema Regionalprinzips für Sparkassen finden Sie auf www.kreditwesen.de