Länderfinanzausgleich LINKS gedacht: solidarisch und aufgabengerecht

Broschüre der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, mit einem Vorwort von Dietmar Bartsch, Bodo Ramelow und Axel Troost

02.09.2014 / 02.09.2014

Das Anwachsen der Verschuldung aller Bundesländer und nahezu aller Kommunen seit dem Jahr 2000 beweist, dass die Länder und Kommunen aufgrund der massiven Steuersenkungen Ende der 1990er Jahre bis heute nicht über ausreichende Steuereinnahmen verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig zu finanzieren. Das wird auch dadurch deutlich, dass selbst bei guter Konjunktur der Investitionsstau der Kommunen kontinuierlich gewachsen ist. Ab dem Jahr 2020 soll es den Ländern gleichwohl verboten sein, neue Schulden aufzunehmen. Damit drohen einzelne Bundesländer handlungsunfähig zu werden. Ausreichende Finanzmittel sind aber dringend notwendig, um eine funktionsfähige öffentliche Verwaltung und ein hohes Niveau an öffentlichen Leistungen zu finanzieren.

Im Jahr 2019 läuft das Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus, das die gesetzliche Grundlage des Länderfinanzausgleichs (LFA) bildet. Bund und Länder stehen deshalb gemäß dem Grundgesetz in der Pflicht, bis zum Jahr 2020 ein neues FAG zu verabschieden. Die große Koalition und eine Mehrheit der Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer wollen bis Ende diesen Jahres eine schnelle Lösung zu einer Neuordnung der Länderfinanzen durchdrücken.

Aus LINKER Sicht muss der Kern des Länderfinanzausgleichs ein sozialer und solidarischer Föderalismus sein. Das Grundgesetz schreibt vor, dass es einen Länderfinanzausgleich in Deutschland geben muss. Wie und in welchem Maße dieser Ausgleich stattfindet, ist jedoch erbitterter Zankapfel zwischen den Bundesländern, die ganz unabhängig von regierenden Parteien um Vorteile bei der Zuteilung der insgesamt zu knappen finanziellen Mittel kämpfen. Die LINKE tritt dafür ein, dass dieser Konkurrenzkampf beendet und durch einen solidarischen und sozialen Länderfinanzausgleich ersetzt wird. Nur dadurch kann es den Bundesländern ermöglicht werden, ihre Ausgaben an den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung auszurichten, ohne gleichzeitig einem permanenten Druck zu unterliegen, Leistungen abzubauen oder auszudünnen. Dazu muss der Ausgleich der Finanzkraftunterschiede der Bundesländer mit dem grundgesetzlichen Ziel einheitlicher und gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gesichert und verbessert werden, verbunden mit merklich erhöhten Einnahmezuweisungen an die Bundesländer und Kommunen.

Dies ist jedoch nur durch die Solidarität der Bundesländer untereinander möglich. Die Pflicht zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede der Bundesländer mit dem grundgesetzlichen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland muss verwirklicht werden.

Die originären Steuereinnahmen der ostdeutschen Bundesländer und ihrer Kommunen müssen auch weit über das Jahr 2019 hinaus an die Verhältnisse in Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen, die pro Einwohnerin und Einwohner fast dreimal so viel Steuern einnehmen, angeglichen werden. Die derzeitige Situation, dass sich Bundesländer vor allem als Konkurrenten betrachten, muss beendet werden.

Die Broschüre finden Sie im beigefügten PDF-Dokument und eine Langfassung dieses Textes: Autorenkollektiv FiPo-AG »Länderfinanzausgleich«, Länderfinanzausgleich LINKS gedacht: sozial und solidarisch finden Sie auf www.axel-troost.de