Martin Nees: Über die Vernachlässigung öffentlicher Räume

Sommer, Sonne – ab in den Park?

18.08.2014 / www.sozialismus.de

Vielen, besonders finanziell klammen Kommunen, fehlt das Geld, um die öffentlichen Parks in einem ansprechenden Zustand zu halten. Da es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, öffentliche Einrichtung der Erholung und Freizeitgestaltung vorzuhalten, werden hier meist zuerst die Gelder gekürzt, Pflegestandards abgesenkt und -rhythmen verlängert sowie beim Personal gespart. Einige besonders krasse Fälle.

Schon beim Eintritt in den Park fallen die Blumenrabatten mit jahreszeitlich aktueller Bepflanzung auf. Eine Fontäne schießt aus einem großen Becken in die Höhe. Durch eine Allee mit winterharten Palmen wandelt man zum botanischen Garten und streift dann unter anderem durch die Alpenflora verschiedener Kontinente. Lebensgroße Skulpturengruppen aus Beton, »Alltagsmenschen«, regen zur Betrachtung an.

300 verschiedene Sorten der Dahlie, historische und neue Züchtungen, können in diesem Sommer außerdem bestaunt werden. Auf Bildtafeln werden die Herkunft, die Züchtungsgeschichte sowie die Blütenformen erläutert. Schwül-feuchte Luft umfängt einen im großen Tropenhaus mit seinen vielen tropische Nutz- und Blütenpflanzen, trockene Hitze im Kakteenhaus. Im Subtropenhaus wird eine große Kameliensammlung gezeigt.

Schulklassen aller Stufen können je nach Jahreszeit in der Grünen Schule Flora Unterricht erhalten. Der Park insgesamt ist gepflegt, das Gras geschnitten, das Unkraut gejätet. Kein Müll liegt herum.

Die Rede ist hier von der »Flora« in Köln, einem Ort der Erholung als auch der Bildung. Sie ist Park und botanischer Garten zugleich. Eintritt wird nicht verlangt. Allerdings gibt es auch in Köln vernachlässigte, wenig gepflegte und vermüllte Grünanlagen. Und es gibt in immer mehr Kommunen das glatte Gegenteil der »Flora«.

Schon auf den ersten Blick fällt der ungepflegte Zustand der Anlage auf. Die Sträucher wuchern wild, ebenso die Brennnesseln. Die Wiesen sind immer noch von Laub bedeckt und im Gebüsch verrottet der Müll des Vorjahres. Viele Sitzbänke sind defekt, weil morsch. Geländer sind verrostet. Der Minigolfplatz und benachbarte Kiosk sind inzwischen verfallen und unbenutzbar.

Bereiche mit am Boden liegenden abgebrochenen Ästen sind im Frühjahr 2014 – weit vor den Gewitterstürmen des Sommers – wochenlang mit Flatterband abgesperrt. Kein Wunder, bis vor kurzen musste die Pflege des großen Parks von zwei Teilzeitkräften mit insgesamt 0,8 Stellenanteilen geleistet werden. Solche Zustände in den öffentlichen Parks sind inzwischen nicht selten.

Besonders kostenintensiv ist die Baumpflege. Bäume müssen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht regelmäßig überprüft werden, um Schäden von den Bürgerinnen und Bürger durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume abzuwenden. Besonders aufwändig ist dies bei den in Städten oft angepflanzten Platanen. Die Art toleriert durch Abgase verschmutzte Luft und gilt als unempfindlich gegenüber verdichteten Böden. Sie wird aber seit Jahren vom Massariapilz befallen. Deshalb ist bei ihnen eine deutliche Zunahme der Totholz-Bildung und von Astbrüchen zu verzeichnen.

Wegen ihrer Häufigkeit in den Städten stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar und ist zu einem Problem der Baumpflege geworden. Eine flächendeckende Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht ist deshalb finanziell und personell eine starke Belastung.

Bei befallenen Bäumen besteht die Verpflichtung, diese Überprüfung in kurzen Abständen vorzunehmen, die immer öfter durch kostenintensive Inaugenscheinnahme mittels Hubarbeitsbühne bzw. Kletterseiltechnik erfolgen muss. Gefällte Bäume werden oft durch eine pflegeleichte und dadurch weniger kostenintensive Bepflanzung ersetzt. Nicht nur Bäume müssen regelmäßig überprüft und Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Auch Büsche, Sträucher und Hecken bedürfen der Pflege und Beschneidung.

Kommunen wählen immer öfter die kostengünstigste Bepflanzung durch das Anlegen von Rasen und Wiesenflächen. Diese werden nur noch in regelmäßigen Abständen gemäht. Weitere Pflegekosten fallen so gut wie nicht mehr an. Geschieht die Mahd der Wiesen dann nur noch zweimal im Jahr, im Herbst und im Frühjahr, und zeigen sich hier Allerweltspflanzen wie Butterblumen), Wiesensalbei und Schafgarbe u.a., wird dies den BürgerInnen als ökologisch wertvolle Wildblumenwiese verkauft.

Rasenflächen laden nicht immer zum Verweilen ein, weil inzwischen die schattenspenden Bäume fehlen und sie mit Müll übersät sind. Diese Verschmutzung wird oft bestimmten Gruppen von Parkbesuchern zugeschrieben. Bei genauerer Betrachtung wird aber deutlich: Oft sind die Müllbehältnisse zu klein, zu weit voneinander entfernt und werden zu selten geleert.

Müllsäcke, entsprechend den Nutzungsbestimmungen neben den Müllbehältnissen abgelegt, werden in der Nacht von herum streunende Hunden, Katzen und Wildtieren (Füchsen, Rabenvögel und Elstern) aufgerissen bzw. aufgepickt, nach Fressbarem durchwühlt. Auf diese Weise wird der Müll über eine große Fläche verteilt. Tariflich vergütete Reinigungskräfte säubern nur noch selten die Parks; wenn überhaupt, werden solche Arbeiten oft von Menschen die sich in so genannten Arbeitsgelegenheiten (SGB II) bzw. Bürgerarbeit befinden, durchgeführt.

Blumenbepflanzung wird in den kommunalen Parks immer seltener. In den 1990er Jahren unterhielten die meisten Kommunen noch eigene Stadtgärtnereien, in denen die Zierpflanzen und Blumen ausgesät, vorgezogen und dann ausgepflanzt wurden. Die Blumenbeete und Rabatten wurden ständig von Unkraut freigehalten, gewässert und gepflegt. Heute sind die meisten Stadtgärtnereien dem Rotstift zum Opfer gefallen, die Mittel wurden drastisch zusammengestrichen und das Personal für solche Arbeiten massiv reduziert.

Auch für Schäden, die durch defekte Geräte auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen entstehen können, haftet die Kommune. Deshalb müssen auch die dort installierten Geräte und Anlagen regelmäßig auf Standsicherheit und Unfallgefahren hin untersucht werden. Schadhafte Spiel- und Sportgeräte werden nicht immer repariert, sondern abgebaut und nicht mehr ersetzt.

Gepflegte Parks werden gerade in städtischen Regionen immer wichtiger. Viele, vor allem BürgerInnen mit geringem Einkommen, haben selten einen eigenen Garten und können sich kaum Urlaubsreisen leisten. Dies gilt ganz besonders oft für Eltern mit kleinen Kindern. Deshalb sind attraktive, gepflegte und saubere öffentliche Parks und Grünanlagen gerade im Sommer eine der wenigen Möglichkeiten, um sich in naturnaher Umgebung im Freien aufzuhalten und die Freizeit zu verbringen.

Oft fehlt das Geld, um auf kostenpflichtige Freizeitangebote und den Besuch von Freiluftgastronomie ausweichen zu können. Für diese BürgerInnen sind öffentliche Park eine Gelegenheit, mit den Kindern herumzutollen und im Freien zu spielen, spazieren zu gehen, Sport zu treiben, zu chillen, sich zu sonnen und zu grillen usw.

Fortschrittliche Kommunalpolitik gerade in Großstädten muss darauf achten, dass attraktive und gepflegte Grünanlagen, Parks aber auch Plätze für die Freizeitgestaltung und die Erholung der BürgerInnen zur Verfügung stehen. Voraussetzung hierfür ist eine moderne, natur- und nutzerbezogene Freiraumgestaltung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung nach Spiel- und Bewegung, nach Räumen der Ruhe und zum geselligen Zusammensein. Gerade für die ärmeren Bevölkerungsschichten sind auf öffentliche Räume ohne Eintritt und Konsumzwang angewiesen.

Um der Bevölkerung attraktive öffentliche Räume anbieten zu können, wird aber auch ausreichend tariflich bezahltes kommunales Personal benötigt, um einen guten Pflegezustand von Parks und Grünflächen erhalten bzw. wieder herzustellen zu können.

Deshalb ist eine Politik, die kommunale Haushalte auf Kosten der Beschäftigten durch niedrige Vergütungen bzw. Arbeitsgelegenheiten entlasten will, nicht nur unsozial, sondern macht auch meist wenig Sinn. Die an dieser Stelle eingesparten Mittel müssen oft an anderer Stelle als kommunale SGB II-Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Anderes wieder ausgegeben werden.

Martin Nees ist Gewerkschaftssekretär im ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Gemeinden.