Glossar Finanzkrise

Begriffserklärungen zur Euro-Krise von der AG Haushalt

05.03.2014 / AG Haushalt, März 2014

Leeverkauf:

"Leerverkauf (Blankoverkauf, englisch: short sale) ist der Verkauf einer Ware, eines Währungsbetrages oder eines Wertpapiers, das der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht besitzt. Das funktioniert, weil der Handel von Wertpapieren nicht zu einer sofortigen Lieferung der Papiere verpflichten muss. Der Anleger spekuliert darauf, sich später zu einem niedrigeren Preis mit der nötigen Menge eindecken zu können. Beim ungedeckten oder „nackten“ Leerverkauf (englisch: „naked short sale“) setzt der Investor auf das Sinken eines Aktienkurses, ohne dass er sich die Aktie leiht. Der Investor stellt also nicht sicher, dass ihm das Wertpapier später tatsächlich zur Verfügung steht. Beim ungedeckten Leerverkauf können eine unbegrenzte Zahl Aktien verkauft werden – mehr als eigentlich auf dem Markt sind. Entsprechend stark kann dadurch der Kurs sinken. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht unter ungedeckten Leerverkäufen jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat. Ähnlich die Definition der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC), für die ein ungedeckter Leerverkauf vorliegt, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig für Eindeckung sorgt, also in Lieferverzug geraten kann."
(...)

Weiter Begriffserklärungen finden Sie im folgenden PDF-Dokument