Straflose Selbstanzeige ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung

DGB klartext 16/2013

27.04.2013 / DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik, 26.04.2013

Bayern-Präsident Hoeneß bewegt wieder die Gemüter. Die Kanzlerin ließ verlauten, sie sei enttäuscht. Politiker aller Parteien äußerten sich nicht zu Spielertransfers, sondern zum Steuerfall: Er könne kein Vorbild sein, „Oberschichtenkriminalität“ wird beklagt, auch die Warnung vor dem „Promi-Malus“ und der Diffamierung Vermögender fehlt nicht. Wenn dann Hoeneß´ soziales Engagement betont wird, ist der Weg zum „Kavaliersdelikt Steuerbetrug“ nicht weit. Selbst der Hinweis, dass die Opposition das Thema Steuerflucht für den Wahlkampf nutzt, verdeckt, dass es um Steuergerechtigkeit geht. Auch wenn Reiche Millionen spenden und Stiftungen gründen, bleiben sie bei aller Selbstgerechtigkeit in der Pflicht, ihren finanziellen Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten. Denn es ermöglicht ihnen das Reichwerden durch funktionsfähige Institutionen und Infrastrukturen.

Amnestie-Regelungen für Steuerbetrüger

Trotzdem gibt es Amnestieregelungen für Steuerhinterzieher, während andere wegen verpasster Termine im Jobcenter als „Sozial-schmarotzer“ diffamiert werden. Die Reichtumspflege zugunsten Steuerflüchtiger war zu allen Zeiten kreativ. Zuletzt wollte Finanzminister Schäuble durch das Steuerabkommen mit der Schweiz noch ihre Anonymität wahren. Zuvor hatte Schwarz-Gelb 2011 die Selbstanzeige neu geregelt, obwohl der DGB darauf verwies, dass die Regel in der Vergangenheit weder zu mehr Steuerehrlichkeit noch zu unbekannten Steuerquellen geführt hatte. Der aktuelle Fall zeigt, dass nur konkrete Entdeckungsgefahr wirkt. Der DGB plädiert deshalb für die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Offensichtlich ist sie für Strategen systematischer Steuerhinterziehung der„last exit“.

Aber auch die von der großen Koalition eingeführte Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge erleichtert die Steuerhinterziehung. Sie wird von den Banken für anonym bleibende Steuerpflichtige abgeführt. Aber der flotte Spruch „Besser 25 auf x als 42 Prozent auf nix“ des damaligen Finanzministers Steinbrück ist widerlegt. Es zeigte sich, dass die Abgeltungsteuer mit dem Steuersatz von 25 Prozent nicht zu mehr Steuerehrlichkeit und -einnahmen führt. Von ihr ist trotz boomender Aktienkurse und steigender Einnahmen aus anderen Steuern kein zusätzliches Aufkommen zu erwarten – im Gegenteil (vgl. Grafik).

Jeden nach seiner Leistungsfähigkeit besteuern

Ob niedrige Steuersätze, Amnestien, der Schutz der Anonymität – jedes Entgegenkommen der Politik wird von den Reichen gern mitgenommen. Der Politik bleibt letztlich die Verantwortung dafür, dass sie es kriminellen Steuerhinterziehern und ihren Beratern leicht macht, Staat und Gemeinschaft um Milliarden von Euro zu betrügen. Mit einer Einkommensteuer, die jeden entsprechend seiner Leistungsfähigkeit belastet, einer harten Bestrafung von Hinterziehungsdelikten und einer personell aufgestockten Finanzverwaltung würden die Einnahmen erhöht. Die strafbefreiende Selbstanzeige muss als gesetzgeberische Beihilfe zur Steuerhinterziehung schleunigst abgeschafft werden. So manches Kopfzerbrechen über die mangelnde Moral der Reichen bliebe uns dann erspart.

Trotzdem gibt es Amnestieregelungen für Steuerhinterzieher, während andere wegen verpasster Termine im Jobcenter als „Sozialschmarotzer“ diffamiert werden. Die Reichtumspflege zugunsten Steuerflüchtiger war zu allen Zeiten kreativ. Zuletzt wollte Finanzminister Schäuble durch das Steuerabkommen mit der Schweiz noch ihre Anonymität wahren. Zuvor hatte Schwarz-Gelb 2011 die Selbstanzeige neu geregelt, obwohl der DGB darauf verwies, dass die Regel in der Vergangenheit weder zu mehr Steuerehrlichkeit noch zu unbekannten Steuerquellen geführt hatte. Der aktuelle Fall zeigt, dass nur konkrete Entdeckungsgefahr wirkt. Der DGB plädiert deshalb für die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Offensichtlich ist sie für Strategen systematischer Steuerhinterziehung der„last exit“.

Abgeltungsteuer bringt nicht mehr Steuereinnahme

Aber auch die von der großen Koalition eingeführte Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge erleichtert die Steuerhinterziehung. Sie wird von den Banken für anonym bleibende Steuerpflichtige abgeführt. Aber der flotte Spruch „Besser 25 auf x als 42 Prozent auf nix“ des damaligen Finanzministers Steinbrück ist widerlegt. Es zeigte sich, dass die Abgeltungsteuer mit dem Steuersatz von 25 Prozent nicht zu mehr Steuerehrlichkeit und -einnahmen führt. Von ihr ist trotz boomender Aktienkurse und steigender Einnahmen aus anderen Steuern kein zusätzliches Aufkommen zu erwarten – im Gegenteil (vgl. Grafik).

Ob niedrige Steuersätze, Amnestien, der Schutz der Anonymität – jedes Entgegenkommen der Politik wird von den Reichen gern mitgenommen. Der Politik bleibt letztlich die Verantwortung dafür, dass sie es kriminellen Steuerhinterziehern und ihren Beratern leicht macht, Staat und Gemeinschaft um Milliarden von Euro zu betrügen. Mit einer Einkommensteuer, die jeden entsprechend seiner Leistungsfähigkeit belastet, einer harten Bestrafung von Hinterziehungsdelikten und einer personell aufgestockten Finanzverwaltung würden die Einnahmen erhöht. Die strafbefreiende Selbstanzeige muss als gesetzgeberische Beihilfe zur Steuerhinterziehung schleunigst abgeschafft werden. So manches Kopfzerbrechen über die mangelnde Moral der Reichen bliebe uns dann erspart.