Niedriglohn und Lohndumping im Verleihgewerbe

Arbeitsmarktpolitik aktuell

07.02.2011 / DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Nr. 02 / Februar 2011

Im Verleihgewerbe wird schlecht bezahlt; viele Leiharbeitskräfte können von dieser Arbeit allein nicht leben und sind zusätzlich auf Hartz IV angewiesen.
Die Diskussion über niedrige Entlohnung in der Leiharbeit und Lohndumping darf sich nicht nur auf die gezahlten Stundenlöhne beschränken, denn auch über Arbeitszeitregelungen, niedrige Entlohnung bei Nichteinsatzzeiten, Nichtzahlung von Überstundenzuschlägen oder die Anrechnung von Auslösung, usw. können Verleiher die Löhne zusätzlich nach unten drücken. Ein niedriger Bruttostundenverdienst ist nur eine Stellschraube der Unternehmen, um zum Nachteil der Beschäftigten Geld zu sparen.