Erste Einschätzung Abschlussbericht Kohlekommission

Im Endbericht der Kohlekommission wurde nun der empfohlene Abschaltplan eingefügt.

31.01.2019 / Uwe Witt

Im Endbericht der Kohlekommission wurde nun der empfohlene Abschaltplan eingefügt. Danach sollen Im Zeitraum von 2018 bis 2022 zusätzlich Braunkohlekraftwerke mit einer Kapazität von 3 Gigawatt (GW) sowie 4 GW Steinkohlekraftwerke stillgelegt oder über das KWKG in Gaskraftwerke umgerüstet werden. Im Text selbst taucht diese Nettobetrachtung (die die Grundlage der politischen Diskussion der letzten Jahre bildete) nicht auf. In den dort aufgeführten Abschaltzahlen sind vielmehr auch jene Kraftwerke mit eingerechnet, die bis dahin ohnehin vom Netz gehen sollten. Das sind zum einen von Betreibern bereits zur Stilllegung bei der BNetzA angemeldete Meiler, und zum anderen Blöcke, die nach §13g EnWG noch 2019 in die sogenannte Sicherheitsreserve überführt werden sollten. In dieser Bruttorechnung gehen bis 2022 insgesamt Kohlekraftwerke mit einer Leistung von rund 12,5 Gigawatt vom Netz. Mit den Abschaltungen und Umrüstungen soll im Energiesektor bis zum 2022 eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht werden.

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