DGB legt Eckpunkte für gerechte Steuerpolitik vor

Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 6. Dezember 2016

16.12.2016 / DGB Bundesvorstand / Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik / Dezember 2016

Gerecht besteuern, in die Zukunft investieren – unter diesem Motto hat der Deutsche Gewerkschaftsbund seine steuerpolitischen Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017 vorgelegt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:

„Für viele Ungerechtigkeiten hierzulande wird die Steuerpolitik verantwortlich gemacht. Genau hier setzen wir mit unseren Eckpunkten für einen gerechteren Steuertarif an. Untere und mittlere Einkommen müssen entlastet und von der unverhältnismäßig ansteigenden Steuerprogression befreit werden. Der DGB-Reformvorschlag entlastet damit weit mehr als neunzig Prozent der Steuerpflichtigen um eine Summe von insgesamt rund 15,7 Milliarden Euro. Spitzenverdiener werden mit etwa 10,5 Milliarden Euro verstärkt herangezogen. Durch eine stärkere Besteuerung von Superreichen und Vermögenden ist die Gegenversicherung gesichert. Den ungerechten Kinderfreibetrag wollen wir zu Gunsten einer Kindergelderhöhung um 15 Euro je Kind und Monat abschaffen. Ebenfalls bedarf es einer höheren und gerechter ausgestalteten Entfernungspauschale für Berufspendler.

Klar ist auch: Einen Magerstaat können und dürfen wir uns nicht leisten. Die öffentliche Hand ist unterfinanziert. Seit Jahren findet ein schleichender Wandel von einem Steuer- hin zu einem Gebührenstaat statt. Für immer mehr öffentliche Aufgaben sind Gebühren fällig – neuerlicher Gipfel ist die PKW-Maut. Solche Gebühren belasten aber vor allem kleine und mittlere Einkommen und damit die Mehrheit der Bevölkerung, während sich die Reichen aus der Verantwortung stehlen können. Der Staat muss seine Einnahmebasis verbreitern. Eine wirksame und verteilungsgerechte Besteuerung der größten Vermögen ist überfällig. Wir wollen die Vermögensteuer wieder einführen und eine verfassungsfeste Erbschaftsteuer, die bestimmte Vermögensarten nicht weiter privilegiert.

Dazu ist auch die Finanztransaktionsteuer notwendig - für alle Märkte, alle Produkte und für alle Akteure. Ebenso bedarf es einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der Gewerbesteuer, um für die Kommunen Handlungsspielräume zurückzugewinnen. Und weil Recht - auch Steuerrecht - nur dann wirksam werden kann, wenn es auch durchgesetzt wird, muss auch die Finanzverwaltung deutlich gestärkt werden."

Einige Eckpunkte im Überblick:

Bei der Einkommensteuer setzen wir an drei Punkten an:

  • Am Tarifverlauf der Einkommensteuer: starke Schultern müssen mehr tragen. Durch eine Neujustierung der Steuersätze werden Einkommen bis mindestens 80.000 Euro brutto (Alleinstehende) entlastet.
  • Entfernungspauschale: Durch eine Erhöhung und gerechtere Ausgestaltung wird ein Pendler mit Durchschnittseinkommen für einen Arbeitsweg von 33 Kilometern nach dem DGB-Vorschlag künftig um mehr als 200 Euro zusätzlich entlastet.
  • Höheres Kindergeld statt Kinderfreibetrag, weil jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss! Davon profitieren Familien mit einem Bruttoeinkommen bis über 90.000 Euro.

Reiche und große Vermögen müssen stärker besteuert werden – drei Punkte:

  • Rückabwicklung der Abgeltungsteuer: Einkommen aus Kapitalerträgen muss wieder so besteuert werden wie Einkommen aus eigener Hände Arbeit.
  • Wiedererhebung der Vermögensteuer: Die Eigentümer der größten Vermögen müssen wieder mehr in die Pflicht genommen werden.
  • Erbschaftsteuer: umgehungsfreie Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit, keine Privilegierung einzelner Arten von Vermögen! Eine verteilungsgerechte Erbschaftsteuer schafft Arbeitsplätze, weil sie zur Finanzierung dringend erforderlicher Zukunftsaufgaben unentbehrlich ist!

Zur finanziellen Absicherung des kommunalen Selbstbestimmungsrechtes fordern wir den Ersatz der Gewerbesteuer durch eine Gemeindewirtschaftsteuer: Auch Freiberufler werden steuerpflichtig, dafür steigen aber die Freibeträge und die Anrechenbarkeit bei der Einkommensteuer.