Murks! Aber Murks mit wohlbedachten Folgen!

Katja Kipping über die Regelbedarfsfestlegung für die Grundsicherungen

11.10.2016 / aus: Sachsens Links! 10/2016

Der Öffentlichkeit liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Berechnung neuer Regelbedarfe für alle Grundsicherungen vor – von Hartz IV über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Was kommt raus? Statt 404 Euro Regelsatz nunmehr 409 Euro für einen Alleinstehenden. Ähnlich sehen die Veränderungen bei den Regelbedarfen für Paare und Alleinerziehende mit Kindern aus. Ein Skandal. Andrea Nahles tritt mit dieser Regelsatzberechnung in die Fuß- stapfen ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen.

Wie wird eigentlich bisher der Regelbedarf errechnet? Die Bundesregierung nutzt die sogenannte Statistikmethode. Im Rahmen der Einkommensund Verbrauchsstichprobe werden die Ausgaben einer erfassten Einkommensgruppe ermittelt. Diese Ausgaben der so genannten Referenzgruppe sind die Grundlage der Ableitung der Regelbedarfe. Genutzt werden, um bei dem Beispiel der Alleinstehenden zu bleiben, die unteren 15 Prozent in der Einkommenshierarchie als Referenzgruppe. Diese Personen sind aber alle einkommensarm. Sie haben ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze und können daher auch nur sehr geringe Ausgaben haben. Wenn man von diesen die Regelbedarfe ableitet, kann nur Einkommensarmut für die Grundsicherungsbeziehenden herauskommen. Das nennt man den großen Zirkelschluss bei der Regelbedarfsberechnung – von Armen ableiten, was Arme zur Sicherung der Existenz und Teilhabe bekommen sollen. Zweitens werden aus der Referenzgruppe vorab zwar bisherige Grundsicherungsbeziehende herausgerechnet, aber nicht die Aufstockenden, auch nicht die verdeckt Armen oder die Studierenden, die ein Einkommen unterhalb des bisherigen Grundsicherungsniveaus haben. Das nennt man dann den kleinen Zirkelschluss: von Personen mit Einkommen auf dem Grundsicherungsniveau oder darunter wird abgeleitet, wie hoch das Grundsicherungsniveau zukünftig sein soll. Dazu kommt drittens, dass von den Ausgaben der Armen und Ärmsten dann auch noch Abschläge vorgenommen werden, als sogenannte nicht regelbedarfsrelevante Ausgaben nicht bei der Berechnung des Regelbedarfs berücksichtigt werden. Sieht man sich allein diese drei grundsätzlichen Kritikpunkte an der Statistikmethode an, wird klar: Das ist Murks! Das kann nur dazu führen, dass Hartz IV Armut und Ausgrenzung per Gesetz ist und bleibt. Unsere Fraktion hat schon vor einem Jahr im Antrag „Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum“ die Statistikmethode grundsätzlich kritisiert. Sie ist Murks! Aber Murks mit wohlbedachten Folgen. Warum?

Erstens, weil mit dieser Methode alle Grundsicherungshöhen politisch als angeblich existenz- und teilhabesichernd definiert werden und damit größere Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut nicht nötig sind. Zweitens, weil von den Grundsicherungshöhen die steuerlichen Grundfreibeträge abgeleitet werden. Wenn sie höher ausfallen, entlasten sie untere Einkommensschichten. Das führt zu Einkommenssteuerausfällen und, wie die Erhö- hung der Regelbedarfe, zur Notwendigkeit der Umverteilung von oben nach unten. Der Murks ist also deswegen folgenreich und die Regelbedarfe werden deswegen mit der Statistikmethode weiterhin niedrig berechnet, weil damit keine hohen Ausgaben zur Bekämpfung von Armut und zur Entlastung unterer Einkommensschichten entstehen, somit natürlich auch keine große Notwendigkeit der Umverteilung von oben nach unten gegeben ist.

Die Höhe der Regelbedarfe hat also eine immense Bedeutung in der politischen Auseinandersetzung. DIE LINKE setzt sich ganz klar für eine sanktionsfreie Mindestsicherung ein, die Armut wirklich abschafft.