Kein Gast- oder Gnadenrecht: Asylrecht ist Menschenrecht

Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes vom 12. Januar 2016

13.01.2016 / die-linke.de, 12.01.2016

Für DIE LINKE ist das Prinzip des Rechtsstaats unverhandelbar. Strafraten müssen für alle Menschen die gleichen Rechtsfolgen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Äußerem oder Herkunft – haben. Das Aufenthalts- und Asylrecht ist kein Strafrecht zweiter Klasse. Sie dürfen nicht als Sonderstrafrecht für Geflüchtete und Menschen ohne deutschen Pass missbraucht werden.

Wenn die Bundesregierung im Kontext der verabscheuungswürdigen sexuellen Übergriffe von Köln und anderen Städten in der Neujahrsnacht nun plant, Aufenthaltsbestimmungen im Aufenthaltsrecht so zu verschärfen, dass die Abschiebung eine weitere Folge neben einer Bestrafung nach dem Strafrecht ist, so lehnen wir diese doppelte Bestrafung als rechtsstaatswidrig ab. DIE LINKE lehnt Abschiebungen ab.

Die sexuellen Übergriffe und Eigentumsdelikte in Köln müssen konsequent verfolgt werden. Das Asylrecht ist und bleibt ein Menschenrecht, dieses Menschenrecht darf nicht als Sanktionsrecht missbraucht werden. Das Asylrecht ist im Grundgesetz und Völkerrecht (Genfer Flüchtlingskonvention u.a.) verankert, ist somit auch die geltende Rechtslage. Als Menschenrecht gilt es universell – es ist weder ein Gnaden- noch ein Gastrecht, das verwirkt werden kann. Wir setzten uns gegen rassistische Stigmatisierung von Flüchtlingen und Muslimen im Nachgang der Kölner Ereignisse ein.

Einen Beschluss der Bundestagsfraktion zum Thema Asyl finden Sie auf www.linksfraktion.de