Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit

Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag vom 18. Mai 2015, von Gerhard Bosch

20.05.2015 / IAQ Standpunkt, 4/2015, 18.05.2015

Kurz gefasst

  • Im Wirtschaftsaufschwung 2005 bis 2008 konnte die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich verringert werden. Seitdem stagniert sie trotz der weiterhin erfreulichen Beschäftigungszunahme auf einem hohen Niveau knapp über der Millionengrenze. Rund 500.000 Personen sind mehr als zwei Jahre arbeitslos.
  • Angesichts der Vielfältigkeit der Problemlagen und auch der unterschiedlichen Potenziale der betroffenen Personen kann sie nur mit einem Bündel von Instrumenten bekämpft werden, die auf den Einzelfall zugeschnitten werden müssen.
  • Langzeitarbeitslose sollten nicht pauschal öffentlich geförderter Beschäftigung zugeordnet werden, sondern die Arbeitsmarktpolitik muss einen stärkeren Beitrag zur Qualifizierung von Arbeitslosen leisten. Denn der Arbeitsmarkt für einfache Tätigkeiten ist immer enger geworden und Arbeitslose ohne Berufsausbildung haben aufgrund des „Überangebots“ von gering qualifizierten Arbeitskräften ohne zusätzliche Qualifikation kaum Integrationschancen.
  • Der bisherige de facto Vorrang der Vermittlung führte dazu, dass gerade die arbeitsmarktnahen und weiterbildungsgeeigneten An- und Ungelernten vermittelt wurden. Diese Gruppe muss langfristig auf qualifizierteren Arbeitsplätzen eingesetzt werden, um für die anderen Langzeitarbeitslosen die einfachen Arbeitsplätze freizumachen.
  • Die beiden Bundes-Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sind zu begrüßen. Die neuen Elemente - Betriebsakquise, Coaching, Gesundheitsförderung - hätte man allerdings geeigneter an die Regelförderung (§16e SGB II „Förderung von Arbeitsverhältnissen“) anbinden können. Denn damit steht ein ausbaufähiges Instrument zur Verfügung, das Arbeitgebern jeglicher Art (Privatwirtschaft, Beschäftigungsträger, Soziale Unternehmen) offensteht.