23 Jahre nach der Wende ist die Kluft zwischen den Altersbezügen Ost und West unübersehbar

Von Wolfgang Kühn

26.09.2013 / www.alternative-wirtschaftspolitik.de, 21.09.2013

Vollmundig hatte es die schwarzgelbe Koalition nach der Bundestagswahl 2009 versprochen „Deshalb wollen wir, dass auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist“, heißt es im Koalitionsvertrag. Bekanntlich blieb es aber bei dem Vorhaben. Der politische Wille fehlte. Es wurden Daten über die wirtschaftliche Lage der älteren Generation in den beiden Landesteilen West und Ostdeutschland verbreitet, die derartige Maßnahmen nicht als dringend erschienen ließen: Behauptet wird, dass der jetzigen Rentnergeneration in Ostdeutschland im Jahr 2011 eine um 119 Euro höhere Durchschnittsrente als den Rentnern in Westdeutschland ausgezahlt wurde. Fast erstaunt stellte man bei dieser Gelegenheit fest, dass nicht nur die ostdeutschen Rentnerinnen dank ihrer bis zur Wende meist durchgängigen Erwerbsbiografie besser versorgt waren als die in Westdeutschland lebenden. Nein, sogar die männlichen ostdeutschen Rentner verfügten über höhere Renten als ihre Pendants in den alten Bundesländern. Das sind Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), nachzulesen im Statistischen Jahrbuch 2012. Derartige Angaben dienten der Bundesregierung immer wieder als schlagkräftiger Beweis dafür, dass es keine Einkommenskluft zwischen der Rentnergeneration Ost und derjenigen der westdeutschen Bundesländer gebe. Demnach betrug nämlich in den alten Bundesländern der monatliche Rentenzahlbetrag für Männer im Jahr 2011 durchschnittlich 953 Euro, Frauen erhielten 504 Euro. In den neuen Bundesländern inklusive Berlin waren die entsprechenden Beträge deutlich höher: Männer bekamen 997 Euro ausgezahlt, Frauen 705. Damit lag der durchschnittliche Auszahlbetrag für Westrentner bei 703 Euro, Ostrentner bekamen 822 Euro. Zahlen, die die schwarz-gelbe Regierungskoalition darin bestärkten, das Problem einer nachhaltigen Rentenangleichung nach der Methode Kohl »auszusitzen«. Hinzu kommt, dass derartige Vergleiche dazu verleiten, demagogisch Vorbehalte von Rentnern West gegen Ost zu schüren. Diese Gegenüberstellung ist allerdings grundfalsch, wenn damit die Lebensverhältnisse der älteren Generation in beiden Landesteilen beschrieben werden soll. Denn erstens werden bei diesem Vergleich alle Bezüge aus Pensionen, Lebensversicherungen, Betriebsrente u. a. unterschlagen, die vor allem in Westdeutschland existieren. Nach den Unterlagen des Statistischen Bundesamtes leben in der Bundesrepublik derzeit fast 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die Ruhegehälter aus Pensionsansprüchen oder Witwengeld empfangen. Dieser Personenkreis bleibt bei der Gegenüberstellung der Rentenbezüge völlig unberücksichtigt. Außerdem sind in vielen Fällen die Pensionen deutlich höher als die gesetzlichen Renten, da zum Kreis der Pensionsempfänger beispielsweise Professoren, Lehrer und andere gehören, die sehr oft über höhere Arbeitseinkünfteals der Bevölkerungsdurchschnitt verfügten. Daneben existieren in der Bundesrepublik noch ständische Versorgungssysteme einzelner Berufsgruppen – wie Ärzte oder Rechtsanwälte –mit meist höheren Altersbezügen. In der westdeutschen Rentenstatistik fehlt dieser Personenkreis völlig, in Ostdeutschland wurden dagegen ausnahmslos alle früheren Arten der Altersversorgung in die Rentenversicherung abgeschoben. Zweitens ist zu berücksichtigen, dass eben für diese Berufsgruppen wie Ärzte, Lehrer und Professoren die Altersbezüge in Ostdeutschland gekappt wurden, entsprechend einer willkürlich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze. Pro Arbeitsjahr können ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner maximal 1,8 Entgeltpunkte für ein Arbeitsjahr erhalten, obwohl sie in mehreren Jahren mehr als das 1,8-Fache desdurchschnittlichen Lohns erhalten haben und dafür auch höhere Beiträge an die jeweilige Rentenversicherung leisteten. Es war nicht einfach, einen exakteren Überblick zu gewinnen, um die Einkünfte der älteren Generation in beiden Landesteilen zu vergleichen. Im jährlich durchgeführten Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes werden durch eine einprozentige Stichprobe ausnahmslos alle monatlichen Nettoeinkünfte von Personen nach Altersgruppen und Geschlecht nach Einkommensgruppen erfragt. In den offiziellen Publikationen des Statistischen Bundesamtes wurden diese Daten bisher nur für die gesamte Bundesrepublik ausgewiesen. Dankenswerterweise wurden allerdings auf Nachfrage dem Verfasser Daten getrennt für das frühere Bundesgebiet und die neuen Bundesländer einschließlich Berlin übermittelt. Sie werden hier erstmalig vorgestellt. Diese Zahlen, die vollständiger und damit repräsentativer als jene aus der Rentenversicherung sind, vermitteln ein vollkommen entgegengesetztes Bild über die Einkommen der bundesdeutschen Generation »65 Jahre und mehr«. Um einen realistischen Überblick zu erhalten, wurden die Daten hier nach Geschlechtern getrennt aufbereitet, da die Erwerbsbiografien und damit auch die Altersversorgung von Frauen und Männern sehr unterschiedlich waren. Diese Daten, in denen das gesamte Nettoeinkommen der über-64-jährigen Männer erfasst wurde – inklusive Renten, Pensionen, Einkünften aus Betriebsrenten, aus Vermögen und Vermietungen – beweisen, dass hohe Altersbezüge in den neuen Bundesländern kaum vorhanden sind. Nur 5,9 Prozent der Ost-Männer in der Altersgruppe 65+ verfügen über ein monatliches Nettoeinkommen von 2000 Euro und mehr –im früheren Bundesgebiet sind es dagegen 25 Prozent aller Männer dieser Altersgruppe. Mehr als die Hälfte aller Männer in den neuen Bundesländern und Berlin müssen sich dagegen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1100 Euro und weniger begnügen. Aus diesen Daten kann das mittlere Einkommen – der Median[1] - abgeleitet werden. Im Mittel nämlich er-zielen Männer im früheren Bundesgebiet ein monatliches Nettoeinkommen von 1430 Euro, die Männer in den neuen Bundesländern inklusive Berlin verfügen demnach über etwa 300 Euro weniger, nämlich nur 1100 Euro. Bei den Frauen älter als 64 sind die monatlichen Nettoeinkommen noch differenzierter als bei den Männern der gleichen Altersgruppe: Auffallend ist vor allem die spiegelbildlich entgegengesetzte Verteilung der Nettoeinkünfte zwischen Männern und Frauen im früheren Bundesgebiet: Während bei den westdeutschen Männern ein Viertel der Über-65-Jährigen ein monatliches Nettoeinkommen von 2000 Euro und mehr bezieht, befindet sich ein Viertel der westdeutschen Frauen dieser Altersgruppe in der untersten Gruppe mit einem Nettoeinkommen von höchstens 500 Euro. Im Gegensatz dazu müssen sich lediglich acht Prozent aller ostdeutschen Frauen über 65 mit einem derart niedrigen Einkommen begnügen. Monatliche Nettoeinkommen von 1500 Euro und mehr sind dagegen in den neuen Bundesländern und Berlin auch bei den Frauen seltener als im früheren Bundesgebiet: In Ostdeutschland verfügt etwa ein Zehntel der Frauen in der abgebildeten Altersklasse über ein solches Monatseinkommen, in den alten Bundesländern sind es aber 17 Prozent. Es gibt im Westen der Bundesrepublik viele einkommensschwache Frauen im Rentenalter, jedoch ist der Anteil von Frauen mit höheren Einkommen nicht unerheblich. Die Spaltung von Reich und Arm ist in diesem Landesteil auch beim weiblichen Geschlecht ausgeprägter als im Osten der Bundesrepublik. So ist es nicht überraschend, dass die mittleren Einkommen (Median) für Frauen im früheren Bundesgebiet auch hier den ostdeutschen Wert über-schreiten: 960 Euro netto für Frauen im Alter von mindestens 65 im Westen stehen 920 Euro im Osten gegenüber. Es gibt gegenwärtig aber nur geringe Chancen, diese Kluft in den Altersbezügen zwischen West-und Ostdeutschland zu beseitigen. Es gilt nämlich die Formel: »Die Löhne von heute sind die Renten von morgen.« Die Bruttolöhne der ostdeutschen Arbeitnehmerbleiben aber weiter hoffnungslos hinter denen der westdeutschen Arbeitnehmer zurück. Im Jahr 2000 betrug der durchschnittliche monatliche Bruttolohn der Beschäftigten im Westen der Bundesrepublik 2192 Euro, in den fünf neuen Bundesländern waren es 521 Euro weniger, nämlich nur 1671 Euro. Zwar sind in West-und Ostdeutschland nach zwölf Jahren die Monats-löhne angestiegen, gleichzeitig hat sich die Kluft bei der Entlohnung weiter erhöht. Arbeitnehmer West hat am Monatsende im Jahr 2012 im Durchschnitt 2609 Euro verdient, sein Kollege in den fünf neuen Bundesländern erhält jetzt 2052 Euro – die Differenz beträgt damit nun sogar 557 Euro. Es will bei der Entlohnung einfach nicht zusammenwachsen, was zusammengehört. Rentengerechtigkeit ist nicht nur ein Problem der älteren Generation, es gilt gleichermaßen für Jung und Alt, aber auch für West und Ost. Deshalb wären einheitliche Mindestlöhne zumindest ein positives Signal, dieses Dilemma mit einem kleinen Schritt zu beseitigen.

[1] Der Median (oder Zentralwert) einer Gruppe von Werten ist die Zahl, welche an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte nach ihrer Größe sortiert. Ein Median teilt eine Menge von Werten in zwei Hälften, so dass die Werte in der einen Hälfte kleiner als der Medianwert sind, in der anderen dagegen größer. Gegenüber dem arithmetischen Mittel (Durchschnitt) ist er in vielen Fällen aussage-kräftiger, da er nicht durch starke Extremwerte auf der einen oder anderen Seite beeinflusst wird. Nur in gleich verteilten Mengen sind Median und Durchschnitt identisch.


Zuerst erschienen in: Neues Deutschland, 14. September 2013


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