Kitaausbau vor dem Kollaps

Von Carolin Butterwegge

12.07.2013 / aus: »Blätter« 7/2013, Seite 31-34

Am 1. August 2013 wird es spannend: Ab dann gilt der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Ob man ihn einlösen und damit Klagen der Eltern zu seiner Durchsetzung weitgehend vermeiden kann, beurteilen die dafür Verantwortlichen völlig unterschiedlich. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fürchten, dass der Rechtsanspruch vor allem in Großstädten nicht voll erfüllt werden kann, und selbst Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ging noch im März von rund 200 000 bundesweit fehlenden Plätzen aus.

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