Damit Wohnen bezahlbar bleibt!

Wohnungspolitsische Konferenz

14.12.2012 / die-linke.de, 15.12.2012

Horrende Mieten und soziale Entmischung werden in immer mehr Städten zum akuten Problem. Vor allem beliebte innerstädtische Wohngegenden sind davon betroffen.
DIE LINKE hat das Problem erkannt und diskutiert Lösungswege: Am 15. Dezember 2012 von 11.00 bis 17.00 Uhr in Göttingen beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger, Genossinnen und Genossen mit fachkundigen Vertretern aus Politik und Mieterverbänden. Gäste sind zum Beispiel: Bernd Riexinger (Parteivorsitzender), Elke Kahr (KPÖ Graz), Lukas Siebenkotten (Deutscher Mieterbund,) oder Mike Nagler (HTWK-Hochschulrat). Wir diskutieren über die Themen Mietbegrenzung, sozialer Wohnungsbau und Stadterneuerung.

Verdrängung aus der Innenstadt und nicht mehr bezahlbare Mieten sind ein aktuelles Problem für viele Menschen.
Dies betrifft vor allem Wohnungen in Ballungsräumen, im unteren und mittleren
Preissegment.
Mieterinnen und Mieter geben oft schon 50 Prozent ihres Einkommens für Wohnen
aus. Die Wohnungswirtschaft wird seit Jahrzehnten mehr und mehr den Gesetzen des Marktes und den Interessen der Vermieter unterworfen und somit immer unsozialer. Die realen Probleme der Mieterinnen und Mieter werden ignoriert und diese verheerende Strategie fortgesetzt. Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt.
Dieser ist jedoch kein Anlass zur Freude, denn die Lage für Mieterinnen und Mieter verschlechtert sich. Es steht zu befürchten, dass dieser Gesetzentwurf noch in diesem
Jahr vom Bundestag verabschiedet wird. Dort steht u. a., dass

  • der Einwand von Mieterinnen und Mietern, eine Modernisierung würde wegen der zu erwartenden Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte darstellen, bei der Duldung der Modernisierungsmaßnahme nicht mehr berücksichtigt wird.
  • die energetische Modernisierung nicht mehr zu einer Mietminderung für drei Monate führt.
  • daran festgehalten wird, die Modernisierungskosten jährlich mit elf Prozent auf die Miete umlegen zu können.
  • mit Klageeinreichung der Vermieter die Hinterlegung eines Geldbetrages (Sicherungsanordnung) verlangen kann. Wird dem nicht nachgekommen, kann es zu Ordnungsgeld und Ordnungshaft kommen, die Wohnung kann im einstweiligen Rechtsschutz geräumt werden.
DIE LINKE fordert stattdessen:
  • Die höchstmögliche Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete wird auf fünf Prozent begrenzt.
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen sind nur dann duldungspflichtig, wenn durch die Maßnahmen für die Mieterinnen und Mieter keine unzumutbaren Härten entstehen und die Energieeinsparungen bestimmten Vorgaben entsprechen.
  • Eine ersatzlose Räumung der Wohnungen nach Kündigungen ist nicht zulässig.
  • Keine Möglichkeit, die fehlende Hinterlegung von Geld zum Grund für Ordnungsgeld, Ordnungshaft und Räumung im vorläufigen Rechtsschutz zu machen. Selbstverständlich lehnen wir Maßnahmen ab, die die Situation der Mieterinnen und Mieter verschlechtern. Das bedeutet:
  • Der Einwand, Modernisierungen führten zu einer wirtschaftlichen Härte, ist bereits im Rahmen der Duldung von Modernisierungen zu berücksichtigen.
  • Die energetische Modernisierung darf das Mietminderungsrecht nicht einschränken.Druck auf die Bundesregierung ist nötig. Das verantwortliche Bundesministerium der Justiz sitzt in der Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Telefon: 030/185800, E-Mail: presse@bmj.bund.de
Wohnungspolitische Konferenz
15. Dezember 2012,11–17 Uhr
InterCityHotel Göttingen
Informationen und Anmeldung
unter www.die-linke.de