Widerstand zahlt sich aus – Leiharbeiter erklagt 13.000 Euro

Von Klaus Ernst

06.10.2011

Viele Leiharbeitsfirmen haben ihren Beschäftigten über Jahre Niedriglöhne gezahlt – jetzt werden die Ersten endlich zur Kasse gebeten: Auf mehr als 13.400 Euro Lohnnachzahlung hat ein ehemaliger Leiharbeiter in Dortmund seine damalige Firma, für die er von 2006 bis 2008 beschäftigt war, verklagt.

Die Leiharbeitsfirma hatte mit dem christlichen Gewerkschaftsverband CGZP einen Tarifvertrag zu Dumpinglöhnen vereinbart. Statt 12,52 Euro hatte sie lediglich 6,50 Euro gezahlt. Ermöglicht wurde ihnen das seit 2003 durch eine Gesetzesänderung von Rot-Grün. Vor drei Jahren stellte aber die Berliner LINKE-Senatorin Carola Bluhm zusammen mit ver.di den Antrag auf Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP. Im vergangenen Dezember urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass sämtliche Tarifverträge mit der CGZP ungültig seien. Das war der Startschuss für erste Klagen.

Jetzt hat das Dortmunder Arbeitsgericht in erster Instanz entschieden, dass das Unternehmen dem Leiharbeiter die Differenz nachzahlen muss. Zudem entschieden die Dortmunder Arbeitsrichter auch, dass eine Verjährung der Ansprüche erst beginnt, wenn der Arbeitnehmer von der Ungültigkeit des Tarifvertrags erfährt. Für mehr als 200.000 Leiharbeitskräfte gibt es nun Hoffnung, mit einer möglichen Klage ebenfalls erfolgreich sein zu können. Zum anderen zeigt sich, dass sich Widerstand gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse auszahlt.

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Klar/ Ausgabe 22