Zu Fratzschers Forderung nach "Investitionsschutz des Volksvermögens": Wer die öffentliche Infrastruktur gegen den Sozialstaat ausspielt, spielt der AfD in die Hände

12.01.2017 / Axel Troost

Erneut[1] fordert Marcel Fratzscher, Chef des Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und bekannt als Leiter der unter Wirtschaftsminister Gabriel eingesetzten „FratzscherKommission“, einen „rechtlich bindenden Investitionsschutz“ für die öffentliche Infrastruktur (sprich: Verkehrswege, Bildung, Forschung, etc.). Der Staat dürfe die öffentliche Infrastruktur nicht verfallen lassen und solle sich „zusätzlich zur Schuldenbremse, eine haushaltsrechtliche Verpflichtung zum Schutz öffentlicher Investitionen auferlegen“.

Höhere staatliche Ausgaben zur Sanierung der zunehmend verfallenden öffentlichen Infrastruktur sind natürlich auch aus linker Sicht zu befürworten und stellen eine unserer stetig erneuerten Kernforderungen dar. Mit dieser Forderung bilden der renommierte Ökonom Fratzscher und Wirtschaftsminister Gabriel ein progressives Gegengewicht zu Finanzminister Schäubles Austeritätskurs in Deutschland und Europa.

Bei der Frage der Finanzierung dieser öffentlichen Investitionen muss jedoch laut und deutlich widersprochen werden! Denn Fratzscher und Gabriel fordern keine höhere Besteuerung (von Konzernen wie großen Einkommen und Vermögen) oder zumindest eine Abkehr vom Dogma der „Schwarzen Null“. Denn die wissenschaftlich weitgehend akzeptierte „Goldene Regel“ besagt, dass öffentliche Investitionen, die auch zukünftigen Generationen zugutekommen, von diesen auch teilweise mitgetragen werden sollen, weshalb eine heutige Vorfinanzierung der Investitionen über öffentliche Kreditaufnahme absolut legitim ist.[2]

Aber nein, die Investitionen sollen auf Kosten des Sozialstaats und der Rentner bezahlt werden. Fratzscher schreibt: „Es ist verständlich, dass der Staat in wirtschaftlich schlechten Zeiten soziale Ausgaben erhöht, was kurzfristig zulasten öffentlicher Investitionen geht. In guten Zeiten fehlt es dem deutschen Staat jedoch an Disziplin, um den Investitionsrückstand zu kompensieren. Genau dies hat auch die Große Koalition in den vergangenen drei Jahren getan. Sie hat sich eine Rentenreform gegönnt, die jedes Jahr fast zehn Milliarden Euro kostet, aber die öffentlichen Investitionen viel zu wenig erhöht.“

Würde eine Investitionsquote gesetzlich festgeschrieben, aber gleichzeitig die Schuldenbremse aufrechterhalten und höhere Steuern für große Unternehmen und Reiche ausgeschlossen, dann läuft dies auf eine „Sozialstaatsbremse“ hinaus. Die öffentliche Infrastruktur würde ausgerechnet auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft saniert.

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, wie gefährlich dieser Irrweg ist: Setzen sich Wirtschaftsinteressen weiterhin auf Kosten der Prekarisierten und Arbeitslosen, der Armen und Globalisierungsverlierer durch, werden die erzeugten Abstiegsängste und ökonomische Marginalisierungen nur zu gerne von rechten Parteien aufgegriffen und gegen Minderheiten (oft Flüchtlinge und Migranten) sowie gegen ein solidarisches Europa kanalisiert. Eine fixe Investitionsquote, welche die gesellschaftliche Spaltung vergrößert, vergrößert somit auch den Nährboden für rechte, nationalistische und ausländerfeindliche Wahlerfolge in Deutschland. Und dies kann auch nicht im Sinne weder der Sozialdemokratie noch der (überwiegend den Freihandel befürwortenden) Ökonomen sein.

[1] Siehe, auch für folgende Zitate, Handelsblatt Nr. 007 vom 10.01.2017 Seite 048 / Gastkommentar: „Öffentliche Geldverbrennung - Eine Investitionsregel zur Sicherung öffentlicher Vermögen ist nötig, fordert Marcel Fratzscher.“ www.handelsblatt.com

[2] Siehe dazu exemplarisch eine Studie von Achim Truger/IMK: „Die Implementierung der Goldenen Regel für öffentliche Investitionen in Europa - Sicherung der öffentlichen Investitionen und Unterstützung der Konjunktur.“ www.axel-troost.de