Die Bundesregierung verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Recht - ein Aufruf an Juristinnen und Juristen

Von Heiner Flassbeck und Albrecht Müller

23.02.2015 / www.nachdenkseiten.de, 20.02.2015

Im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967 werden die gesamtwirtschaftlichen Ziele der Bundesrepublik Deutschland beschrieben. Das Gesetz legt fest, dass der Staat seine Politik an vier gesamtwirtschaftlichen Zielen auszurichten habe:

  • Preisniveaustabilität

  • hoher Beschäftigungsstand

  • außenwirtschaftliches Gleichgewicht

  • bei angemessenem und stetigem Wirtschaftswachstum

Von den genannten vier Zielen, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht beschreiben, sind derzeit mindestens zwei gravierend verletzt: Die Preisstabilität und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht.

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