Im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967 werden die gesamtwirtschaftlichen Ziele der Bundesrepublik Deutschland beschrieben. Das Gesetz legt fest, dass der Staat seine Politik an vier gesamtwirtschaftlichen Zielen auszurichten habe:
Preisniveaustabilität
hoher Beschäftigungsstand
außenwirtschaftliches Gleichgewicht
bei angemessenem und stetigem Wirtschaftswachstum
Von den genannten vier Zielen, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht beschreiben, sind derzeit mindestens zwei gravierend verletzt: Die Preisstabilität und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht.
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