Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen - Europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann

Thorsten Schulten, Nils Böhlke, Pete Burgess, Catherine Vincent und Ines Wagner

30.11.2014 / Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH. Arbeitspapiere 49, November 2014

Der Mindestlohn kommt. Ab Januar 2015 gibt es in Deutschland den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde. Die Bundesregierung spricht von 3,7 Millionen, unabhängige Wissenschaftler von nahezu fünf Millionen Menschen, die davon profitieren werden.

Damit erfüllt sich eine wesentliche Forderung der nordrheinwestfälischen Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“, die Arbeitsminister Guntram Schneider im Februar des vergangenen Jahres gestartet hatte. Die Initiative will prekäre Beschäftigungsverhältnisse in NRW eindämmen und ein Miteinander mit fairen Regeln und fairer Arbeit stärken. Die Kernthemen sind auskömmliche Löhne, Leiharbeit und Minijobs.
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Inhalt

  • Vorwort S.3
  • 1. Einführung: Grundlegende Probleme bei der Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen S.4
  • 2. Die Umsetzung des SMIC in Frankreich S.6
  • 3. Die Umsetzung des National Minimum Wage in Großbritannien S.12
  • 4. Die Umsetzung des Minimumloon in den Niederlanden S.24
  • 5. Die Umsetzung von sektoralen und regionalen Mindestlöhnen in Deutschland S.30
  • 6. Fazit: Herausforderungen für die Umsetzung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland S.40

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Die Studie finden Sie im nachfolgenden PDF oder auf www.gib.nrw.de