Milliardäre zahlen nichts

ver.di Wirtschaftspolitik aktuell Nr. 12

17.07.2014 / ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik, Juli 2014

Erbschaft- und Schenkungsteuer betrifft die Reichen – theoretisch. Hohe Freibeträge verhindern, dass für normale Erbschaften Steuern anfallen: 400.000 Euro sind frei je Kind, 500.000 für Ehegatten, frei sind auch selbstgenutzte Wohnungen. Wer von den Eltern eine Million Euro erbt, muss 74.000 Euro zahlen. Ein Bruchteil dessen, was auf selbst erarbeitetes Einkommen fällig wäre. Doch wer ein Unternehmen oder Aktien im Wert von z.B. 100 Millionen Euro erbt, kann sich jeglicher Steuer entziehen.

Die übermäßige Begünstigung von Betriebsvermögen steht seit langem in der Kritik. Jetzt verhandelt erneut das Bundesverfassungsgericht. Vermögende übertragen noch schnell so viel wie möglich, weil sie erwarten, dass die Begünstigungen keinen Bestand haben.

Der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen war schon immer ein vorgeschobenes Argument. Gegen akute Zahlungsprobleme würde Ratenzahlung reichen. Tatsächlich geht es darum, die Superreichen der Republik von der Steuer zu verschonen. Als „Betriebsvermögen“ gelten nämlich auch größere Aktienpakete. Im Ergebnis können sämtliche Milliardärsdynastien steuerfrei ihre Konzernbeteiligungen vererben. Ver.di fordert: die Chance nutzen für mehr Gerechtigkeit. Erbschaften von Superreichen angemessen besteuern!