Länderfinanzausgleich und Solidarpakt III: zwei Seiten der gleichen Medaille

Von Axel Troost

19.08.2013 / 09.08.2013

Mit dem Auslaufen des Solidarpakt II im Jahre 2019 rückt die Diskussion um die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs (LFA) in den Blickwinkel der Öffentlichkeit. Mit dem LFA soll dem im Grundgesetz verankerten Gebot der gleichwertigen Lebensverhältnisse Rechnung getragen werden. Es soll so auch wirtschaftlich schwachen Bundesländern und ihren Kommunen möglich seien, für ihre EinwohnerInnen z.B. Bildungseinrichtungen und Sozialleistungen in gleichem Umfang und analoger Qualität anzubieten, wie Bundesländer mit deutlich höherem Steueraufkommen.

Hierfür werden die Steuereinnahmen, die den Bundesländer und ihrer Kommunen pro EinwohnerIn zustehen, angeglichen. Dabei ist zu beachten, das ein Bundesland, das vor dem LFA mehr Steuereinnahmen je EinwohnerIn erzielt als ein anderes Bundesland, auch nach dem LFA über mehr Steuereinnahmen pro Kopf verfügen muss.

Die letzten Reformen des Länderfinanzausgleichs standen im Zeichen des so genannten Wettbewerbsföderalismus. Dieser sieht vor, dass die Bundesländer untereinander um ihre Steuerbasis (Unternehmen, Individuen mit hohem Vermögen und Einkommen) konkurrieren sollen. Dieser Konkurrenzdruck soll dann - so die neoliberale Theorie - in den Bundesländern dazu führen, dass sich ihre Ausgaben stärker an den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung orientieren, und diese Aufgaben gleichzeitig mit höchster Effizienz erbracht werden. Eine widersinnige Ideologie, die bereits häufig widerlegt wurde.

Wettbewerb kann nur funktionieren, wenn die Gewinner daraus einen Vorteil ziehen können. Deshalb wurde den Bundesländern mit überdurchschnittlichen Steuereinnahmen zugestanden, dass sie einen größeren Teil der von ihnen vereinnahmten Steuern im LFA behalten dürfen. Die Angleichung der Steuereinnahmen wurde also verringert. Die wirtschafts- und strukturschwachen bzw. sich in einem strukturellen Wandel befindlichen Regionen können aber in diesem Wettlauf nicht mithalten. Dies belegt das immer stärkere wirtschaftliche und soziale Auseinanderdriften der Regionen in Deutschland.

Länderfinanzausgleich LINKS gedacht

Wissenschaftliche Studien zeigen immer wieder, dass es andere Faktoren sind, die langfristiges Wachstum bedingen. So spielt die geographische Lage, die Siedlungsstruktur, die sektorale Struktur der gewerblichen Wirtschaft und die historische Standort-entscheidung strukturbestimmender Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen eine bedeutende Rolle bei Standortentscheidungen von weiteren Unternehmen. Politische Entscheidungen, die in der Theorie des föderalen Wettbewerbs optimiert werden sollen, spielen in wissenschaftlichen Studien nur eine untergeordnete Rolle.

Daher muss der Kern eines LINKEN Länderfinanzausgleichs ein sozialer und solidarischer Föderalismus sein. Die soziale Komponente wird durch das im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsgebot sowie dem Anrecht der Bundesländer auf ausreichende Steuereinnahmen zur Deckung ihrer notwendigen Ausgaben repräsentiert. Den Bundesländern soll es hierdurch ermöglicht werden, ihre Ausgaben an den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung auszurichten, ohne gleichzeitig einem permanenten Druck zu unterliegen, Leistungen abzubauen oder auszudünnen.

Dies ist jedoch nur durch die Solidarität der Bundesländer untereinander möglich. Die Pflicht zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede sowie die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet müssen daher deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Die originären Steuereinnahmen der ostdeutschen Bundesländer und ihrer Kommunen müssen auch weit über 2019 hinaus an die Verhältnisse in Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen, die pro EinwohnerIn fast dreimal so viel Steuern einnehmen, angeglichen werden. Die derzeitige Situation, dass sich Bundesländer vor allem als Konkurrenten betrachten, muss beendet werden.

Um dies zu erreichen, sind folgende zentrale Ansatzpunkte für einen LINKEN Länderfinanzausgleich unerlässlich:

1. Ausgaben und Einnahmen neu verteilen: Viele bundeseinheitlich geregelte Transferzahlungen, wie z.B. die Kosten der Unterkunft und das BAföG, werden bisher (teilweise) von Kommunen oder Bundesländern finanziert. Die Kosten hierfür sollte der Bund vollständig übernehmen, dem im Gegenzug ein höherer Anteil am Umsatzsteueraufkommen zugestanden werden könnte.

Zu beachten bleibt aber, dass die Bundesländer und Kommunen, die einen hohen Anteil an TransferempfängerInnen aufweisen, bereits jetzt durch weitere Folgekosten belastet werden. Denn dort, wo sich TransferempfängerInnen konzentrieren, treten häufig auch weitere Problemlagen auf. TransferempfängerInnen sind häufiger von (psychischen) Erkrankungen betroffen, sich auflösende Sozialstrukturen in Stadtvierteln können zu höherem Gewaltpotential führen und Kinder aus Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind, werden mit höherer Wahrscheinlichkeit auch in ihrem zukünftigen Leben davon abhängig sein. Um diese Kreisläufe mit guten und ganztägigen Bildungseinrichtungen, qualitativ hochwertige Beratungs- und Weiterbildungsangebote und einer aktiven Struktur- und Beschäftigungspolitik durchbrechen zu können, benötigen diese Regionen potentiell sogar mehr Finanzmittel als wirtschaftsstarke Regionen.

2. Alle Steuereinnahmen berücksichtigen: Derzeit wird nur 64 Prozent des kommunalen Steueraufkommens im LFA berücksichtigt. Diese Sonderregelung bevorzugt die wirtschaftsstarken Bundesländer, die in aller Regel auch über finanzstärkere Kommunen verfügen. Dieses Privileg muss abgeschafft werden.

3. Föderalen Wettbewerb aushebeln: Um die negativen Folgen des föderalen Wettbewerbs auszuhebeln, ist die Steuerverwaltung, die bisher in der Hand der Bundesländer liegt, auf den Bund zu übertragen. Dies soll der Praxis des zu laxen Steuervollzugs ein Ende bereiten, mit dem einige Bundesländer sich illegal Vorteile verschafft haben.

4. Öffentliche Haushalte bedarfsgerecht ausstatten: Derzeit verfügen die Bundesländer nicht über ausreichend Steuereinnahmen, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen und -vermögen sowie von Gewinnen großer Unternehmen sind dringend geboten - unabhängig von der Ausgestaltung des LFA.

5. Steuereinnahmen gerechter verteilen: Der bisherige LFA sieht nur vor, dass die unterschiedlichen Steuereinnahmen der Bundesländer angeglichen werden. Die Ausgabenstrukturen werden dabei nicht berücksichtigt. Wie oben bereits ausgeführt weisen Bundesländer und Kommunen mit einem hohen Anteil an TransferempfängerInnen in der Regel überdurchschnittlich hohe (soziale) Ausgaben aus. Ein so genannter Soziallastenfaktor könnte ein Ansatz für ein Korrekturmaß sein.

Solidarpakt III - warum dann noch Strukturpolitik?

Neben diesen Reformen im LFA ist eine bundesweit begleitende Strukturpolitik jedoch unentbehrlich. Der LFA berücksichtigt nur die im aktuellen Jahr verfügbaren Steuereinnahmen der Bundesländer und ihrer Kommunen. Die Ausgabenbedarfe, wie beispielsweise die vielerorts bereits ausgezehrte Infrastruktur, spielen hingegen keine Rolle.

Diese Strukturen sind jedoch, wie oben bereits beschrieben, bedeutende Determinanten für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung. Um wirtschafts- und strukturschwache Regionen aufzuwerten, muss hier deutlich mehr investiert werden. Die starken positiven Effekte solcher Investitionen zeigen zum Beispiel die vom Bundesministeriums für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung mitfinanzierten Förderprogrammen zur Stadtentwicklung. Dort stieß jeder von Bund, Bundesländern und Kommunen in die Stadtentwicklung investierte Euro sieben Euro an private Investitionen in den geförderten Kommunen an. Dieser Erfolg spricht an sich bereits für eine Forcierung strukturpolitischer Maßnahmen.

Solche Erfolge sprechen aber dafür, die Strukturpolitik nicht in den LFA aufzunehmen, sondern beim Bund anzusiedeln. Denn strukturschwache Regionen verlaufen teilweise durch mehrere Bundesländer. Um diese Schwäche zu reduzieren, muss ein abgestimmtes Konzept entwickelt werden, das nicht jeweils an Ländergrenzen halt macht.

Nur der Bund verfügt - insbesondere unter dem Regime der Schuldenbremse - über ausreichend Mittel, um diese schwierige Aufgabe zu lösen. Denn auch wirtschaftsstarken Bundesländern sind nur bedingt in der Lage, ihre strukturschwache Regionen dauerhaft an das Niveau ihrer prosperierenden Wirtschaftszentren heranzuführen. Wie eine Angleichung zwischen den neuen Bundesländern, Teilen des Ruhrgebietes oder in Bremerhaven ohne Bundesmittel erfolgen soll, ist selbst in den kühnsten Träumen kaum vorstellbar. Deshalb wird auch nach 2019 ein über den Solidarzuschlag gespeister Solidarpakt III benötigt, der wirtschaftsschwache Regionen in Ost und West sowie Süd und Nord mit Infrastruktur- und weiteren Fördermitteln unterstützt.