Anhörung zu Hochfrequenzhandel

WEED kritisiert das Hochfrequenz-Handelsgesetz der Bundesregierung als viel zu schwach.

21.01.2013 / www.weed-online.org, 16.01.2013
Markus Henn (WEED) bei der öffentlichen Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel -Hochfrequenzhandelsgesetz"

Mit Hochfrequenzhandel sind computerbasierte Handelsformen gemeint, bei denen im Milli- und manchmal sogar Mikrosekundenbereich Wertpapiere und Derivate an den Finanzmärkten gehandelt werden.

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie den Problemen begegenen will, die mit Hochfrequenzhandel zusammenhängen. Dazu zählen eine neuartige Zulassung für Händler, stärkere Aufsicht, größere Mindespreisabstände (weil das den Händlern das Geschäft verdirbt) und die bestimmung eines bestimmten Auftrag-zu-Handel-Verhältnis (weil die Händler sehr stark mit stornierten Aufträgen arbeiten).

Bei der Gesetzesanhörung am 16. Januar im Finanzausschuss des Bundestags kritisierte Markus Henn von WEED als einer der geladenen Sachverständigen in seiner schriftlichen Stellungnahme das Gesetz als viel zu schwach. Wirklich starke Maßnahmen wie eine Mindesthaltedauer für Angebote oder Positionen oder auch Verbote von bestimmten Handelsformen finden sich nicht im Gesetz.

Axel Troost bei der Anhörung am 16.01.2013

Die Stellungnahme Rudolf Hickels finden Sie im folgenden PDF-Dokument oder hier...

Den Livemitschnitt sehen Sie im untenstehenden Podcast

Rudolf Hickel (Universität Bremen)
Hochfrequenzhandel