Auf dem Weg in die parlamentarisch abgesicherte Fiskalunion – zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Von Rudolf Hickel

08.10.2012 / Erschienen in Neues Deutschland, September 2012

Die Reaktionen auf das Urteil zu den Eilanträgen, mit denen der Zwei-Drittel-Beschluss des Bundestags sowie die Zustimmung des Bundesrats zu Fall gebracht werden sollten, verblüffen, ja provozieren. Ein weites Klägerspektrum – von Gauweiler bis Gysi – verlangt Dankbarkeit für die Rettung der parlamentarischen Demokratie. Aber auch die Beklagten erklären sich zu Siegern. Schließlich hätten sie doch die Auflage des Gerichts längst erfüllt. Und über allen Parteien dankt der DAX mit einem Sprung nach oben dem Verfassungsgericht. Nach dieser Einheitsfront des Lobes lohnt sich der Blick auf das, was die Bundesverfassungsrichter beschlossen und wozu sie sich nicht geäußert haben. Ein Fundamentalsatz des obersten Verfassungsrichters lautet: Zur Sache wird nicht Stellung genommen, also auf eine Bewertung der Notwendigkeit und Risiken des künftigen „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) nicht eingegangen. Nur die Frage steht im Mittelpunkt, ob bei den politischen Entscheidungen für die Haftung der Euroländer die Verfassungskonformität eingehalten worden ist. Und hier sagt das Gericht Ja, aber. Dem Ja zur Verfassungsmäßigkeit werden Bedingungen hinzugefügt. Hervorzuheben ist, dass der deutsche, parlamentarische Souverän eine Obergrenze des deutschen Finanzbeitrags gesetzt hat: knapp 170 Mrd. ¤in Form von Garantien für die Kreditvergabe und 22 Mrd. ¤als Bargeldeinlage in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Die Richterinnen und Richter ahnen allerdings, dass diese Obergrenze überschritten werden könnte. Deshalb wird für die Ausweitung des Haftungsvolumens ein parlamentarisches Verfahren eingefordert. Die deutsche Vertretung muss in den zuständigen Gremien zustimmen und zwar auf der Basis eines Beschlusses durch den Bundestag und Bundesrat. Der dadurch ausgelöste Streit, wie dieses Verfahren völkerrechtlich abgesichert werden kann, wenn die anderen haftenden Staaten im Euroland der Zusatzerklärung zustimmen, täuscht über die grundsätzliche Entscheidung hinweg. Im Kern haben die obersten Verfassungsrichter durch die Verfahrensregel zu einer erhöhten Finanzierung des Rettungsschirms den Weg zum Ausbau der Haftungsunion bis hin zur Fiskalunion gewiesen. Das ist der eigentliche Erfolg für die Zukunft des Euro, den die jubelnden Kläger nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Dabei provoziert das Verfassungsgericht mit dem Widerspruch zwischen der notwendigen Euroisierung der Haftungsunion einerseits und der Rettung des deutschen Souveräns anderseits. Damit sind viele neue Klagen vorprogrammiert. Und das Rollenspiel scheint klar zu sein: Die künftigen Gralshüter nationalstaatlicher Souveränität werden klagen und dann vom Gericht abgeschmettert, allerdings mit der erneuten Zusicherung, dass die parlamentarisch demokratischen Rechte gestärkt werden müssten.

Dieser absehbare Teufelskreis lässt sich nur durch die inhaltliche Absicherung der Zukunft des Euro durchbrechen. Den Verzicht auf Hinweise zur richtigen Strategie kann sich nur das Bundesverfassungsgericht, jedoch nicht die Politik leisten. Es geht jetzt vor allem um die Fragen, welchen Beitrag der Rettungsfonds zur Stabilisierung des Euro leistet und vor allem wem dieser nützt. Um den Nutzen sowie über die Nutznießer dieser Rettungspolitik muss gestritten werden. Wer behauptet, der künftige Rettungsschirm sei ein Programm zur Rettung der Banken, der muss nach dem voreiligen Jubel klar sehen, dass das Urteil für ihn eine schwere Niederlage ist. Auch Banken dürfen mit deutschen Garantien gerettet werden. Es kommt jetzt darauf an, mit diesem Rettungsprogramm die Entmachtung der Banken zu verkoppeln. Dazu dient eine mit Aufsichts- und Eingriffsrechten ausgestattete Bankenunion. Das Bundesverfassungsgericht spielt den Ball in die Politik zurück. Jetzt kommt es darauf an, über die richtigen Instrumente der Eurorettung und die Zukunft innerhalb einer Währungs- und Wirtschaftsunion zu entscheiden. Dazu gehört der Rettungsfonds, der die Spekulanten aus dem Geschäft der Refinanzierung der Krisenstaaten raus hält. Hinzu kommen Schuldenschnitte zu Lasten bisheriger Gläubiger, ein Schuldentilgungsfonds für die Euroländer zusammen mit der Finanzierung über eine Vermögensabgabe, Eurobonds und vor allem anstatt einer zerstörerischen Rotstiftpolitik Programme zum Aufbau und zur Stärkung von Wirtschaftsstrukturen etwa in Griechenland. Dabei sind die Kosten der Rettung, etwa die Haftungsrisiken für den ESM, deutlich niedriger als die Schäden durch einen Euro-Ausstieg. Bei all diesen Instrumenten sind neue Klagen in Karlsruhe derjenigen gewiss, die eine Rückkehr zu renationalisierten Währungen fordern.

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