Anwalt für Hartz-IV-Empfänger soll teurer werden

10.10.2008 / Die Welt

Die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger soll eingeschränkt werden. Bisher übernahmen Anwaltskosten meist die Länder. Nur eine geringe Eigenbeteiligung war fällig. Die soll erhöht werden, außerdem will man Einzelfälle stärker prüfen. Der Grund: Eine Klagewelle nach der Einführung von Hartz IV.

Der Zugang zur Rechtsberatung soll für Hartz-IV und Sozialhilfeempfänger nach Willen des Bundesrats künftig schwerer werden. Die Länderkammer beschloss in Berlin die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Beratungshilferechts in den Bundestag, nach dem die Eigenbeteiligung an Beratungshilfe um bis zu 200 Prozent erhöht würde. Die Reform ist eine Initiative der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Der Grund: Seit die Hartz-IV-Gesetze eingeführt wurden, ist die Zahl der Klagen von Hartz-IV-Empfängern stark gestiegen. Für die Länder wird das teuer, denn sie sind dazu verpflichtet, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringem Einkommen sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitlosengeld-II-Bezieher zu übernehmen. Nach Angaben aus Sachsen-Anhalt haben sich die Kosten für die Beratungshilfe zwischen 2000 und 2007 mehr als verdreifacht.

Bislang müssen Ratsuchende beim Gang zum Rechtsanwalt pro Fall eine Gebühr von zehn Euro zahlen. Nach dem Gesetzentwurf soll nun eine weitere Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig werden, wenn der Rechtsanwalt den Hilfesuchenden nicht nur mündlich berät, sondern für ihn außerdem Schriftsätze verfasst.

"Bei der zusätzlichen Gebühr handelt es sich um ein Einsparprogramm", kritisierte der Caritas-Sozialrechtsanwalt Manfred Hammel den Entwurf. Eine Eigenbeteiligung von insgesamt 30 Euro könnten Hartz-IV-Empfänger nur schwer aufzubringen.

Die Bundesländer verweisen hingegen darauf, dass die Amtsgerichte, die über die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren entscheiden, die Einzelfälle nur ungenau prüften. Die Beratungshilfe werde häufig zu Unrecht in Anspruch genommen. Daher solle sie künftig auch nicht mehr nachträglich bewilligt werden können, sondern müsse stets vor einer Beratung oder Klage beantragt werden.

Außerdem sollen die Amtsgerichte gesetzlich verpflichtet werden, Listen von Verbänden und Organisationen zu führen, die kostenlose Rechtsberatung anbieten. Die Amtsgerichte sollen die Bedürftige auf diese Adressen verweisen.

Der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Beratungshilfe war den Justizministern der Länder im Juni dieses Jahres vorgelegt worden.