Die Finanztransaktionsteuer - Technisch machbar und ökonomisch überfällig

15.09.2008 / Axel Troost, Suleika Reiners

Geschätzte Einnahmen in Deutschland: 10 bis 13 Milliarden Euro

Das enorme Handelsvolumen und die rasante Expansion der Finanzmärkte stehen im vehementen Widerspruch zu ihrer mangelnden Besteuerung. Insgesamt wird auf den Finanzmärkten nahezu das 100-fache des BIPs aller OECD-Länder umgesetzt, allein an der Frankfurter Derivatebörse EUREX das deutsche BIP rund 60-mal. Das Volumen von Devisentransaktionen liegt etwa 70-mal höher als der Welthandel. Kontinuierlich auf Platz 1 des Devisenhandels befindet sich die Deutsche Bank, 2008 mit einem weltweiten Marktanteil von 22 Prozent. Der Handel mit Wertpapieren und Devisen erfolgt immer kurzfristiger: 80 Prozent aller Transaktionen wechseln in weniger als acht Tagen, 40 Prozent sogar in weniger als zwei Tagen, ein Teil der Positionen wird im Minuten- und Sekundentakt umgeschlagen.

Zum einen haben viele Staaten Steuern auf Finanztransaktionen in den letzen zwanzig Jahren abgeschafft – so Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande, Schweden, Spanien, Japan und die USA. Dieses geschah mit dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund steigender Kapitalmobilität bzw. aufgrund der politischen Kräfteverhältnisse.

Zum anderen besteuern etliche Länder Wertpapiertransaktionen nach wie vor, bisher jedoch nicht flächendeckend für alle Finanztransaktionen und sehr unterschiedlich ausgestaltet. Hierzu zählen acht Länder innerhalb der EU-27 (Belgien, Großbritannien, Irland, Finnland, Griechenland, Zypern, Malta und Polen) ebenso wie die Schweiz, China und weitere außereuropäische Staaten. Frankreich, Belgien und Österreich haben sich für die Einführung einer Besteuerung des Devisenhandels (zweistufige Tobin-Steuer) ausgesprochen – vorausgesetzt, weitere europäische Länder schließen sich an.

Die Zeit ist reif, um die ursprüngliche Börsenumsatzsteuer zu einer allgemeinen Finanztransaktionsteuer auszubauen. Dieses verhindert die Steuerumgehung durch einen Ersatz besteuerter durch nicht-besteuerte außerbörslich gehandelte Wertpapiere: Denn nicht nur Devisen, auch Wertpapiere werden zunehmend außerbörslich gehandelt – vor allem von schwergewichtigen Akteuren wie den Banken selbst und grundsätzlich alle nicht-standardisierten und nicht-börsenzugelassenen Finanzprodukte.[1] Studien belegen die Machbarkeit einer Finanztransaktionsteuer.[2]
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[1] Außerbörsliche Geschäfte unterliegen bzw. unterlagen z.B. in Frankreich, Finnland und Italien bereits einer Besteuerung.

[2] U.a. Bruno Jetin und Lieven Denys (2005): Ready for Implementation. Technical and Legal Aspects of a Currency Transaction Tax and its Implementation in the EU, hrsg. von WEED e.V., Berlin mit dem Schwerpunkt einer Besteuerung des Devisenhandels und Stephan Schulmeister, Margit Schratzenstaller und Oliver Picek (2008): A General Financial Transaction Tax. Motives, Revenues, Feasibility and Effects, erschienen im Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO, Wien hinsichtlich einer umfassenden Finanztransaktionssteuer auf den börslichen wie außerbörslichen Wertpapier- und Devisenhandel.


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