Steuerpolitische Forderungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit für die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2017

Steuergerechtigkeit in den Koalitionsverhandlungen

27.10.2017 / Netzwerks Steuergerechtigkeit

Deutschland braucht einen starken und leistungsfähigen Staat der in die Zukunft investiert und ist deswegen auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen. Der dafür erforderliche gesellschaftliche Konsens beruht auf einem gerechten Steuersystem, das die Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt und unfaire Vorteile durch aggressive Steuervermeidung und -hinterziehung auf Kosten der Allgemeinheit vermeidet. Angesichts

  • einer mehrheitlich als zu ungerecht empfundenen Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland (Spiegel 2017: „Wenn FDP-Wähler zu Sozialisten werden“);
  • immer neuer Skandale und Erkenntnisse bei der Unternehmenssteuervermeidung (LuxLeaks, Urteile der Kommission zu Apple, Amazon u.a., Bericht zu BASF);
  • wiederholter Belege, dass in Deutschland massive Steuerhinterziehung stattfindet und eine gleichmäßige Besteuerung nicht gewährleistet ist (UBS-Leaks, DatenCDs, Cum-Ex/Cum-CumSkandal);
  • und der Nachweise, dass die internationale Finanzstruktur organisierte Kriminalität, Korruption sowie Geheimhaltung illegitimer Geschäfte und damit die Instabilität der Welt fördert (Panama Papers, Bahamas Leaks, Malta Files, Azerbaidschan Leaks, etc.) und auch Deutschland daran einen bedeutsamen Anteil hat (Platz 8 im letzten Schattenfinanzindex);

fordern wir Sie auf in den Koalitionsverhandlungen folgende Themen zu verhandeln:

  1.  Mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland durch den Verzicht auf Steuerentlastungen für hohe Einkommen wie bei der Abschaffung des Soli, die Abschaffung der Abgeltungssteuer ohne Wiedereinführung von Spekulationsfrist und unbeschränkter Verlustverrechnung, die Wiedereinführung von Quellensteuern auf ausländische Zinseinkünfte in Deutschland, die Beendigung von Privilegien bei der Erbschaftssteuer und die Einführung einer Vermögenssteuer auf Millionenvermögen;
  2. Faire und effektive Besteuerung von Unternehmen durch öffentliche länderbezogene Berichterstattung, rasche Umsetzung der G20/OECD-Maßnahmen (BEPS), darüber hinausgehende nationale Abwehrmaßnahmen, Verzicht auf Steuersenkungen durch PatentBoxen, Unterstützung einer europäischen Gesamtkonzernsteuer und Einführung eines EUMindeststeuersatzes;
  3. Verbesserung des Steuervollzugs durch bessere Personalausstattung und verbindliche Standards für die Länder, erhöhte Rechenschaftspflichten über transparente Steuerlückenund Risikoschätzungen und regelmäßigen Statistiken zu den kürzlich beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung;
  4. Effektive Bekämpfung von Schattenfinanzplätzen und Geldwäsche durch eine starke Schwarze Liste auf EU-Ebene, eine ambitionierte 5. EU-Geldwäscherichtlinie, die Einführung eines öffentlichen und umfassenden Transparenzregisters in Deutschland, ein zentrales Grundstücksregister und mehr Transparenz in Steuerverfahren und Geldwäschefällen;
  5. Unterstützung von Niedrigeinkommensländern durch deren - auch einseitige - Einbeziehung in den automatischen Informationsaustausch; entwicklungsfreundliche Doppelbesteuerungsabkommen ohne Einschränkungen von Quellensteuern und mit weitem Betriebsstättenbegriff, regelmäßige Berichte zu illegalem Vermögen in Deutschland und deren Rückführung, sowie die Einrichtung einer zwischenstaatlichen Kommission unter dem Dach der Vereinten Nationen, in der Entwicklungsländer gleichberechtigt über zukünftige, multilaterale Abkommen und Initiativen mitentscheiden können.
  6. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer entsprechend des Vorschlags der EUKommission.