Ein ungerechtfertigter Angriff auf den Armutsbegriff

Von Christoph Butterwegge

02.12.2015 / NachDenkSeiten.de, 26.11.2015

Kaum ein im öffentlichen Diskurs häufig verwendeter Begriff ist so umstritten wie der Terminus „Armut“, den seine liberalkonservativen Kritiker als politischen Kampfbegriff einstufen und mit Blick auf Deutschland möglichst ganz zu meiden suchen. Während sie die Existenz absoluter bzw. extremer Armut, bei der es für die Betroffenen ums nackte Überleben geht, unter Hinweis auf das Recht zum Bezug staatlicher Grundsicherungsleistungen fast durchgängig leugnen, wird relative (Einkommens-)Armut, bei der das allgemeine Wohlstandsniveau als Vergleichsmaßstab dient, systematisch kleingerechnet, verharmlost und beschönigt. In einem wohlhabenden, wenn nicht reichen Land wie der Bundesrepublik geschieht dies häufig mit dem Ziel, die krasse Ungleichverteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen zu rechtfertigen. Wer umgekehrt nach mehr Verteilungsgerechtigkeit strebt, muss sich daher gegen die Verdrängung des Begriffs „Armut“ aus dem öffentlichen Diskurs ebenso engagiert zur Wehr setzen wie gegen seine Verengung auf Not und Elend, um nicht gänzlich chancenlos zu sein.

Argumente und Abgründe der Armutsdiskussion

Immer wieder kommt es zu Glaubenskriegen um das richtige Armutskonzept. Als der Paritätische Gesamtverband beispielsweise im Februar 2015 von einem „neuerlichen Rekordhoch“ der Armut in Deutschland (gemeint war: nach 1989/90 – nicht einschließlich der Nachkriegszeit und des frühen Mittelalters) sprach, das sich auch in einer regionalen Zerklüftung niederschlägt, wurden er und sein Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider zur Zielscheibe einer äußerst polemischen Medienkampagne. Daran beteiligten sich Redakteure der FAZ, der Süddeutschen Zeitung (Wirtschaftsredaktion) und der Zeit, die ihnen maßlose Übertreibung („Aufschneider“ und „Armutsschwindel“ lauteten besonders gehässige Formulierungen) sowie puren Alarmismus vorwarfen. Der relative Armutsbegriff, seine Operationalisierung, d.h. die EU-offiziöse Festlegung der Armuts(risiko)grenze von 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens, die Gleichsetzung von Armut und Armutsrisiko sowie die Nichtberücksichtigung der regionalen Kaufkraftdifferenzen standen im Zentrum der Kritik. Letztlich handelte es sich dabei um einen Frontalangriff auf den fachwissenschaftlichen Armutsbegriff.

Sozialwissenschaftler/innen differenzieren zwischen absoluter und relativer Armut. Absolute Armut ist dadurch gekennzeichnet, dass die Betroffenen am physischen Existenzminimum leben, d.h. ihre Grundbedürfnisse (Nahrungsaufnahme, Bekleidung, Unterkunft und medizinische Basisversorgung) nicht befriedigen können. Relative Armut wiederum ist dadurch gekennzeichnet, dass die Betroffenen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben, d.h. weder am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen noch die zwischenmenschlichen Beziehungen pflegen können.

Armut in einem reichen Land hat weniger mit Not und Elend, die sich vor allem bei sog. Randgruppen wie Obdachlosen, Drogenabhängigen und illegalisierten Migrant(inn)en finden, als mit einem überbordenden Reichtum zu tun, der sich immer stärker bei einer kleinen Finanzoligarchie konzentriert. Natürlich könnte man statt 60 Prozent des Medianeinkommens ebenso gut 58 oder 62 Prozent als „Armutsschwelle“ festlegen, doch Analoges gilt natürlich für sämtliche Grenzziehungen dieser Art. Nur von einem „Armutsrisiko“ statt von Armut und sozialer Ausgrenzung zu sprechen, wenn jemand monatlich weniger als 987 Euro (2014) zur Verfügung hat, ist jedoch Schönrednerei. Die relative Armut heißt aber nicht so, weil man sie relativieren, verharmlosen oder verdrängen sollte.

Publizistischen Flankenschutz erhielten die Angreifer von Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, der eine ihm von der FAZ am 27. April 2015 zur Verfügung gestellte Zeitungsseite benutzte, um den Armutsbericht des Paritätischen scharf zu kritisieren und den darin verwendeten Armutsbegriff zu attackieren. In erster Linie bemängelte Cremer die Gleichsetzung von Armutsrisiko und Armut, die Skandalisierung eines vom Sozialstaat zu bewältigenden Problems und die Vernachlässigung der regionalen Kaufkraftdifferenzen, wobei er sich auf einen Fastnamensvetter berief: Walter Krämer, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der TU Dortmund, warnt seit Jahrzehnten gebetsmühlenartig davor, Armut mit (einem hohen Maß an) sozialer Ungleichheit zu identifizieren oder darauf zu reduzieren, indem beispielsweise 50 oder 60 Prozent des bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommens zum Maßstab für die Existenz relativer Armut herangezogen würden: „Eine derartige a-theoretische, rein politisch-willkürliche Definition der ‚Armut‘ macht (…) das Bekämpfen dieser ‚Armut‘ zu einem aussichtslosen Unterfangen.“ Das stimmt aber nicht: Würde die Einkommensverteilung so umgestaltet, dass niemand mehr als 40 Prozentpunkte unter dem Medianeinkommen liegt, könnte die relative (Einkommens-)Armut sogar vollständig verschwinden.

Georg Cremer und Walter Krämer – die schärfsten Kritiker des relativen Armutsbegriffs

Krämer erklärte den o.g. Armutsbericht des Paritätischen zur „Unstatistik“ des Monats, weil die Verfasser nicht zur Kenntnis nähmen, „dass relative Armutsquoten nur ein (schlechtes) Maß für die Einkommensungleichheit darstellen und mit Armut im herkömmlichen Sinne nichts zu tun haben.“ Krämer tut so, als sei die „Armuts-“ bzw. „Armutsgefährdungsquote“ (Anteil der Personen mit einem Monatseinkommen unterhalb von 60 Prozent des Medians an der Grundgesamtheit) ein normales Ungleichheitsmaß, verkennt dabei allerdings, dass sie die Position einer finanziell deutlich schlechter als die gesellschaftliche Mitte gestellten Gruppe markiert.

Die relative Armut wird negiert, ihre Messung mittels des Medianeinkommens kritisiert und heftig attackiert, wer sie öffentlich anprangert, weil schon ihre Wahrnehmung die Existenz sozialer Ungerechtigkeit impliziert und das Postulat einer Umverteilung von oben nach unten nach sich zieht, damit jedoch Widerspruch der davon negativ Betroffenen provoziert. Denn im Unterschied zur absoluten Armut, der man auf karitativem Wege, d.h. mit Lebensmitteltafeln, Kleiderkammern und Möbellagern begegnen kann, erfordert die Bekämpfung der relativen Armut, dass man den Reichtum antastet. Hier liegt denn auch vermutlich der Kern des Konflikts, also nicht in der manchem Betrachter sicher akademisch erscheinenden Frage, ob absolute oder relative Armut die soziale Lage der Bürger/innen eines reichen Landes besser trifft bzw. ob 60 Prozent des Medianeinkommens ein adäquates Maß für die Letztere darstellt.

Die vom Paritätischen ermittelten ca. 13 Mio. Armen (d.h. 15,5 Prozent der Bevölkerung) sind für Krämer „ganz grober Unfug“ und 60 Prozent des mittleren Einkommens als Armutsgrenze „totaler Mist“, wie er dem Deutschlandradio Kultur verriet. Krämer möchte die Wohlhabenden und Reichen bei der Armutsmessung ganz „außen vor lassen“ und ausschließlich betrachten, wie Personen am unteren Ende der Einkommenspyramide über die Runden kommen. Damit würde das gesellschaftliche Umfeld der Betroffenen einfach ausgeblendet und ein ubiquitärer, ja universalhistorischer und quasi zeitloser Armutsindikator generiert. Armut und Reichtum sind jedoch zwei Seiten einer Medaille, weil sie nur in der Komplementarität ihrer Wechselbeziehung einen Sinn ergeben. Armut existiert nicht ohne Reichtum und Reichtum nicht ohne Armut. Man kann sie deshalb nicht unabhängig voneinander, d.h. losgelöst von Raum und Zeit bestimmen, sondern muss das Wohlstandsniveau der jeweiligen Gesellschaft als Vergleichsmaßstab berücksichtigen.

Um seine Position zu verdeutlichen, konstruiert Walter Krämer ein völlig irreales Beispiel: „Wenn etwa Boris Becker mit seiner Yacht in Monte Carlo anlegt und neben ihm legt Bill Gates an, der eine dreimal so große Yacht hat, dann ist er unglücklich, besäuft sich. Er ist aber jetzt noch nicht arm, er ist nur nicht so reich wie sein Nachbar.“ Was kein Mensch bestreiten würde, illustriert ungewollt die Schlüsselbedeutung der historischen, gesellschaftlichen und geografischen Rahmenbedingungen für die Bestimmung von Armut und Reichtum. Sonst wäre Reichtum im heutigen Fürstentum Monaco nämlich mit dem Besitz einer Kamelherde – wie im Alten Ägypten – und nicht dem Besitz einer Yacht verbunden. Warum sollte man dann jedoch Armut wie noch bei den alten Germanen mit Lumpen als Kleidung oder dem Verzehr von trockenem Brot und nicht mit einem relativ geringen Einkommen gleichsetzen?

Ein zeitgenössischer Hochhausbewohner, der sich im Hartz-IV-Bezug befindet, erlebt Armut mit Sicherheit ganz anders als steinzeitliche Höhlen- oder mittelalterliche Hüttenbewohner, die sich von Wurzeln und Wildbret ernährten. Topmanager, Investmentbanker und Großaktionäre würden sich köstlich amüsieren, wollte man sie nach dem Besitz einer Kutsche oder eines Reitpferdes fragen, um herauszufinden, ob die betreffenden Personen zu den Reichen gehören. Arme müssen hingegen noch immer Lumpen tragen und trocken Brot essen, um als solche gelten zu können. Wie diese Beispiele zeigen, haben sich die Erscheinungsformen der Armut wie auch die des Reichtums tiefgreifend gewandelt, weshalb man heute andere Maßstäbe anlegen muss, wenn man wissen möchte, wer über Letzteren verfügt oder unter der Ersteren leidet.

Dass sich Cremer in dem zitierten FAZ-Beitrag ausgerechnet auf seinen Fastnamensvetter stützt, erstaunt umso mehr, als Krämer für die Armutsforschung in Deutschland ungefähr so repräsentativ ist wie Thilo Sarrazin für die Migrations- und Integrationspolitik der SPD. Das langjährige FDP-Mitglied Walter Krämer dethematisiert Armut, indem es deren relatives Maß ständig mit wohlfeilen methodischen „Gegenargumenten“ konfrontiert und auf diese Weise diskreditiert. Alternativen bzw. Ideen, wie man Armut in Deutschland statistisch denn besser erfassen bzw. messen kann, unterbreitet Krämer übrigens nicht. Hauptsache, der Leser ist durch die „Expertenmeinung“ verunsichert und das Thema „Armut und deren Bekämpfung“ einmal mehr vom Tisch gewischt!

Die zuständige Fachministerin als Schiedsrichterin oder Streitschlichterin?

Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles fungierte in dem Konflikt der Armutsforscher nicht etwa als neutrale Schiedsrichterin oder Streitschlichterin, sondern ergriff in einem Interview, das sie der Süddeutschen Zeitung (v. 27.3.2015) gab, offen Partei für die Kritiker des Paritätischen. Ihres Erachtens führt das Konzept, die Armutsgrenze bei 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens einzuziehen, „leider schnell in die Irre. Angenommen, der Wohlstand in unserem Land würde explodieren, dann bleibt nach dieser Definition das Ausmaß an Armut gleich.“ Das wäre allerdings nur so, wenn sich der exorbitante Zuwachs des Wohlstandes genauso ungerecht verteilen würde wie dieser bisher. Umgekehrt wäre dieser Armutsbegriff hinfällig, wenn der Wohlstand jedes einzelnen Gesellschaftsmitgliedes ausreichen würde, um ihm eine unbeschränkte Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen. Nahles wies darauf hin, dass es sich um eine relative Größe handle, welche die Einkommensspreizung anzeige, jedoch nicht die absolute Armut: „Dabei laufen wir aber Gefahr, den Blick für die wirklich Bedürftigen zu verlieren.“ In diesem Zusammenhang erwähnte Nahles illegale Einwanderer und jüngere Erwerbsgeminderte, bei denen man es mit „wirklicher Armut“ zu tun habe. Besonders angesichts des zunehmenden Flüchtlingselends wäre es allerdings gefährlich, von extremer Armut betroffene Gruppen gegen (nur) von relativer Armut betroffene Gruppen auszuspielen.

Aufgrund der jüngsten Fluchtmigration nach Deutschland wird sich die Kluft zwischen Arm und Reich wahrscheinlich noch vertiefen. Bei unveränderten Macht- und Mehrheitsverhältnissen besteht die Gefahr einer länger andauernden ethnischen Unterschichtung unserer Gesellschaft, wenn Geflüchtete nicht auf einen sie inkludierenden Sozialstaat treffen, sondern die Dominanz rassistischer Ressentiments innerhalb der Mehrheitsgesellschaft dazu führt, dass sie arm bleiben und sozialer Ausgrenzung unterliegen, sei es in der Arbeitswelt, in den zwischenmenschlichen Beziehungen oder im Bereich der politischen und kulturellen Teilhabe. Wie die Forderungen nach Aussetzung des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohns und nach völliger Aufhebung des Verbots der Leiharbeit für Asylbewerber sowie Geduldete – kürzlich bereits für Fachkräfte nach drei Monaten außer Kraft gesetzt – deutlich zeigen, missbrauchen Liberalkonservative die gegenwärtige Zuwanderung, um in der Bevölkerung mehr Akzeptanz für eine Rückkehr zum unbeschränkten Lohndumping zu schaffen. Leistungskürzungen für Geflüchtete könnten nach ihren Vorstellungen als Experimentierfeld für eine generelle Absenkung des Lebensstandards der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland dienen.