Konsequente Begründung des Sozialstaats als einem Schutzwall gegen die Aushöhlung der demokratischen Substanz des GG

Von Dr. Lutz Schröter

26.06.2015 / 22.06.2015

Es gilt, an ein Ereignis von vor 20 Jahren zu erinnern, das den damaligen Mehrheitspositionen in Wissenschaft und Politik in der Hochzeit der neoliberalen Siegeszüge der 90er-Jahre ein deutliches Halt! entgegensetzte.

Gemeint ist das Sondervotum, das der Verfassungsrichter Wolfgang Böckenförde am 22. 6. 1995 gegen den Versuch der Mehrheit des 2.Senats des Verfassungsgerichtes - unter Leitung des stramm neoliberal ausgerichteten Vorsitzenden Paul Kirchhoff - formulierte, in dem er der Umdeutung der Vermögenssteuer in eine Sollertrags- statt einer Substanzsteuer wider-sprach, den damit verbundenen sog. Halbteilungssatz als nicht dem GG entsprechend geißelte und ein inhaltlich wie auch sprachlich flammendes Fanal für einen zupackenden Sozialstaat setzte, der als bewusst aktiv werdender Regulator der kapitalistischen Wirtschaftsweise nicht nur als GG-verträglich, sondern als im Sinne des GG notwendig beschrieben wurde
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