Arbeitslosigkeit im Jahr 2013: Mehr als zwei Drittel aller Arbeitslosen im Bereich des SGB II/Hartz IV

Infografik 01/2014 von "Sozialpolitik aktuell"

02.02.2014 / Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen, Januar 2014

Kurz gefasst:

  • Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Jahr 2013 mit etwa 2.95 Mio. zwar leicht höher ausgefallen als im Jahr 2012 mit 2,9 Mio. Aber unverändert zeigt sich in der mittelfristigen Entwicklung eine deutliche Entspannung auf dem Arbeitsmarkt: Seit 2005 ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen um 40,4 % zurückgegangen.
  • Hinter diesen aggregierten Daten verbergen sich jedoch erhebliche Strukturverschiebungen: So hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen seit 2008 kontinuierlich erhöht und liegt im Jahr 2013 bei über36 %. Unterscheidet man bei den Arbeitslosen nach ihrer Zuordnung zu den Rechtskreisen SGB III und SGB II, zeigt sich, dass die Arbeitslosenversicherung (SGB III) an Bedeutung verloren hat. Denn im Jahr 2013 sind mehr als zwei Drittel (67,0 %) aller Arbeitslosen dem Bereich des SGB II zugeordnet. 2005 waren es hingegen „nur“ 57 %.
  • Die Absicherung durch die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ist damit eher zur Ausnahme, der Verweis auf das fürsorgeförmige, bedürftigkeitsgeprüfte Arbeitslosengeld II und die Betreuung durch die Job-Center zum Regelfall geworden.
  • Zu berücksichtigen ist dabei zusätzlich, dass keineswegs alleArbeitslosen, die dem SGB III zugeordnet sind, auch Anspruch aufArbeitslo-sengeld haben. Denn auch jene, die die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds überschritten haben, aber wegen fehlender Bedürftigkeit nicht in den Bereich des SGB II fallen, werden weiterhin dem Rechtskreis des SGB III zugerechnet.
  • In den Städten und Kreisen mit einer besonders hohen Arbeitslosigkeit, wie im Ruhrgebiet, fällt der Bedeutungsverlust der Arbeitslosenver-sicherung besonders drastisch aus. Drei Beispiele: In Gelsenkirchen (Dezember 2013) gehören nur noch 16,3 % der Arbeitslosen zum Zu-ständigkeitsbereich des SGB III. In Dortmund sind es 18,2 % und in Duisburg 19,7 % (vgl. Abbildung IV.54).

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