Bankenabgabe: Beiträge der Privatbanken um 43 Prozent eingebrochen Krisenfonds bei gleichem Tempo erst in 117 Jahren gefüllt

Pressemitteilung von Axel Troost

29.11.2013 / 26.11.2013

Der Beitrag der großen Privatbanken zur Bankenabgabe ist in diesem Jahr auf 230 Mio. Euro eingebrochen. Nach 401 Mio. Euro im Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 43 Prozent. Dies verrät die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Axel Troost. Die Beiträge der Sparkassen und Landesban­ken (221 Mio. Euro) und der Genossenschaftsbanken (18 Mio. Euro) waren dagegen relativ stabil. Mit 400,3 Mio. Euro entfallen auf die zehn größten Einzelbeiträge 77 Prozent der Gesamtsumme.

Mit 520 Mio. Euro bleibt die Bankenabgabe auch im dritten Jahr weit hinter den ur­sprünglichen Erwartungen von 1,2 Mrd. Euro zurück. Zusammen mit den Beiträgen der beiden Vorjahre liegen nun 1,8 Mrd. Euro im Abwicklungsfonds, exakt die Hälfte des bis dahin anvisierten Betrags. Die angestrebten 70 Mrd. Euro des Fonds wären bei diesem Tempo erst in 117 Jahren erreicht. Die Bankenabgabe, einschließlich der Regeln für Mindestbeiträge und Zumutbarkeit, gehört deswegen auf den Prüfstand.

Wenn man beachtet, dass allein die Deutsche Bank derzeit für mögliche Schadens­ersatzforderungen, Strafzahlungen, Bußgelder und andere laufende Rechtsstreitig­keiten über 4 Mrd. Euro zurückgestellt hat, dann wirken die Beiträge der Bankenab­gabe geradezu lächerlich gering.

Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt hat die für 2012 gezahlten Bankenabgaben erst als Reaktion auf eine Frage von Axel Troost an die Bunderegierung veröffent­licht, ohne dabei jedoch weitere Details zu nennen. Normalerweise wären die Zahlen an das parlamentarische Kontrollgremium zur Bankenrettung („Finanzmarktgremi­um“) berichtet worden. Seit der neuen Wahlperiode ist das Gremium aber noch nicht besetzt. Aktuell ist eine effektive parlamentarische Kontrolle der Bankenrettungs­maßnahmen unmöglich. Das Finanzmarktgremium muss daher unverzüglich neu be­setzt sowie eine Fortbestandsregelung für den Übergang zwischen Wahlperioden geschaffen werden.

Anhang: Antwort der Bundesregierung