Steuerpolitik: Ein "Weiter so" ist fahrlässig

DGB klartext 361/2013

15.10.2013 / DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz-und Steuerpolitik, 10.10.2013

Auf Deutschland kommen große finanzpolitische Herausforderungen zu: Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energiewende müssen finanziert werden. Es ist fahrlässig, all das aus den laufenden Einnahmen und ohne Änderung der Steuergesetze schaffen zu wollen. Eine gerechte Finanzierung öffentlicher Investitionen ist nur machbar, wenn die Vermögen der Reichsten wieder besteuert werden.

Auf Deutschland kommen große finanzpolitische Herausforderungen zu: Es sind nicht nur mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und die Energiewende zu finanzieren. Auch die Kreditverbote in Grundgesetz und EU-Fiskalpakt zwingen Bund, Länder und Gemeinden dazu, bis 2019 die öffentliche Verschuldung drastisch zu reduzieren. Zeitgleich laufen die Regelungen zum Solidarpakt und zum Länderfinanzausgleich aus, für die bereits in nächster Zeit vernünftige Anschlussregelungen gefunden werden müssen.

Für Investitionen bleibt kaum etwas

Zu glauben, all das wäre bei eher mäßigen Konjunkturaussichten aus den laufenden Einnahmen und ohne Änderung der Steuergesetze zu schaffen, ist fahrlässig. Denn die bisherigen Steuereinnahmen reichen gerade knapp aus, um die Verschuldung nicht noch weiter steigen zu lassen. Für Investitionen bleibt kaum etwas übrig. Es sei denn, es werden für Investitionen andere öffentliche Leistungen rücksichtslos zusammengestrichen.

Das muss nicht sein: Eine Besteuerung von Vermögen, das ungleich verteilt ist und sich im Besitz einer kleinen Gruppe von Reichen und Superreichen befindet, ist ökonomisch vertretbar und finanzpolitisch gerecht. Die aktuelle Ausgabe eines Wirtschaftsmagazins, das sich mit den 500 vermögendsten Personen und Familien in Deutschland beschäftigt, macht dies deutlich.

Der Ärmste hat 200 Millionen

Danach konnte die Familie des ALDI-Gründers Karl Albrecht ihr Vermögen binnen Jahresfrist um 600 Millionen auf 17,8 Milliarden Euro steigern und erneut Platz 1 belegen. Und selbst der „Ärmste“ unter diesen 500 kann noch 200 Millionen Euro sein Eigen nennen. Zusammen konnte dieser Personenkreis innerhalb von 12 Monaten sein Vermögen um 5,5 Prozent auf fast 530 Milliarden Euro Gesamtvermögen vermehren. Das Vermögen von nur 500 Reichen und Superreichen entspricht exakt einem Fünftel der im vergangenen Jahr von mehr als 41 Millionen Erwerbstätigen erwirtschafteten Wertschöpfung.

Vermögensabgabe für die Finanzierung öffentlicher Investitionen

Nur die Belastung dieser 500 Reichsten mit einer einmaligen 3-prozentigen Vermögensabgabe, wie sie der DGB zur Finanzierung der vordringlichsten Investitionsaufgaben fordert, brächte alleine fast 16 Milliarden Euro ein. Weitere 5 Milliarden kämen jährlich im Falle einer Wiedererhebung der Vermögensteuer mit einem Steuersatz von einem Prozent hinzu. Und immer noch blieben den Superreichen 7 Milliarden Euro von dem Vermögenszuwachs übrig. Damit kann man eine gerechte Finanzierung der öffentlichen Investitionen vornehmen. Alles andere, wie mögliche Mehrwertsteuererhöhungen oder gar die Streichung der ermäßigten Mehrwertsteuer, wären sozial- und steuerpolitisch ungerecht und ökonomisch schädlich, weil die reale Kaufkraft vor allem von Geringverdienern beeinträchtigt würde.

Wer also ernsthaft einen Politikwechsel will, kommt an einer verfassungskonformen Wiedererhebung der Vermögensteuer nicht vorbei.

Weiter Informationen zum Thema finden Sie auch auf www.verdi-bub.de: "Die reichsten Deutschen"