Freiheit braucht soziale Sicherung

Böckler Impuls 07/2011

02.05.2011

Freiheit und soziale Sicherheit werden oft als Gegensatz dargestellt. Eine Analyse von mehreren Gerechtigkeitstheorien kommt zu einem anderen Schluss: Erst gemeinschaftliche Absicherung gibt den Bürgern die Chance, ihr Leben selbst bestimmen zu können.

Die öffentliche Debatte um soziale Gerechtigkeit bewegt sich meist um die Pole Freiheit und Sicherheit - oder alternativ um Freiheit und Gleichheit. Dabei werden regelmäßig Zielkonflikte beklagt: Zuviel soziale Sicherheit beschränke die Freiheit der Bürger. Oder: Eine freie und dynamische Gesellschaft erfordere zwangsläufig ein höheres Maß an Ungleichheit als eine unfreie und statische.

Die Professoren Martin Kronauer und Günther Schmid verstehen im Unterschied zu solchen Wortmeldungen - etwa während der so genannten Sloterdijk-Debatte 2009 - diese Begriffspaare jedoch gerade nicht als Gegensätze. Sie haben maßgebliche Gerechtigkeitskonzepte mit Blick auf das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sowie von Freiheit und Gleichheit analysiert. In ihrer Studie lösen sich die vermeintliche Konflikte weit gehend auf: Menschen benötigen Sicherheit, um ihr Leben selbst bestimmt führen zu können. Ohne eine soziale Absicherung müssen sie immer wieder auf Zwänge und Notlagen reagieren und können ihr Leben nicht selbst planen und gestalten. Nur eine gemeinsame Absicherung von Risiken ermögliche ein freies Leben, so die Forscher von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. In einer demokratischen Gesellschaft komme hinzu: Wenn der Staat die soziale Sicherung regelt, dann muss es auch für alle Staatsbürger einen gleichberechtigten Zugang zu den Sicherungssystemen geben.


"Der moderne demokratische Sozialstaat sollte sich ein ehrgeiziges Ziel setzen, nämlich die Freiheit zum Handeln, also die Befähigung zu einer eigenständigen und erfüllten Lebensführung"

Chancengleichheit. Kronauer und Schmid diskutieren mehrere Gerechtigkeitskonzepte, beginnend bei John Rawls. Jedes Mitglied einer Gruppe soll zumindest theoretisch die gleiche Chance haben, Güter zu erlangen, fordert Rawls. Er geht davon aus, dass die meisten Menschen diesem Prinzip grundsätzlich zustimmen würden, selbst wenn sie nicht wissen, wie viel des gesellschaftlichen Vermögens einmal für sie selbst abfallen wird. Rawls unterstellt also, dass sich die Bürger stillschweigend darauf einigen, dass die Güter einer Gesellschaft nicht absolut gleich verteilt sein müssen, dass aber zumindest Chancengleichheit angestrebt werden sollte. Die wichtigste Norm in diesem Gerechtigkeitskonzept ist Fairness. Rawls vertritt darüber hinaus das so genannte Maximin-Prinzip: "Ungleichheit ist gerechtfertigt, solange sie die Position der ökonomisch am schlechtesten gestellten Gruppe verbessert." Nur beim Recht auf Nahrung, Wasser, Meinungsfreiheit, Unversehrtheit und ähnlichem dürfe es keine Ungleichheit geben. Seine Theorie gibt aber keinen Hinweis, wie das gewünschte Maß an Gleichheit zu erreichen ist.

Ressourcengleichheit. An dieser Stelle setzt Ronald Dworkin an, der die Entscheidungen des Einzelnen berücksichtigen will. Eine zufallsbedingte Ungleichheit - wenn Erfolg allein auf beliebig verteilte Ressourcen wie Erbschaften beruht - ist für ihn nicht akzeptabel. Nur sofern sich Ungleichheit aus Willensentscheidungen ergibt, etwa wenn jemand sich besonders anstrengt, kann sie hingenommen werden. Dworkin empfiehlt der Politik, Glück und Pech bei der Verteilung von Ressourcen herauszufiltern. Kronauer und Schmid nennen seine Schlussfolgerung: "Da Einkommensverteilungen durch Zufall und externe Umstände bedingt sind, muss es innerhalb und zwischen den Generationen zu periodischen Umverteilungen kommen, beispielsweise durch hohe Erbschafts- und progressive Einkommensteuern."

Befähigung zur Selbstbestimmung. Amartya Sen entwickelt die Theorie der Ressourcengleichheit weiter. Sen geht zwar davon aus, dass die Ausstattung der Bürger ungleich sein darf. Dies sei jedoch nur dann zulässig, wenn die Verteilung "jeder Person erlaubt, ihre eigenen Lebenspläne zu verwirklichen". Im Zentrum seiner Gerechtigkeitstheorie steht das selbstbestimmte Leben. Der Anspruch auf "ein mit guten Gründen selbst gewähltes Leben" sei nicht verhandelbar. Die Gesellschaft solle darum Ressourcen unter dem Gesichtspunkt der Befähigungsgerechtigkeit verteilen. Während Dworkin den Ressourcenbegriff noch relativ unbestimmt gelassen hat, wird Sen konkreter: Bildungschancen, eine öffentliche Infrastruktur, die alle nutzen können, die Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen. Demokratie bedeutet für Sen nicht bloß eine Beteiligung an Wahlen, sondern reale Teilhabe. Folglich wünscht er keinen schlanken Staat, resümieren die Berliner Studienautoren. Im Gegenteil: "Der moderne demokratische Sozialstaat sollte sich ein ehrgeiziges Ziel setzen, nämlich die Freiheit zum Handeln, also die Befähigung zu einer eigenständigen und erfüllten Lebensführung" zu ermöglichen.

Ausgleich für den Markt. Kronauer und Schmid ergänzen ihre Studie durch empirische Beobachtungen von David Miller. Miller analysiert das Problem, dass Menschen mehrere Maßstäbe für Gerechtigkeitsfragen haben, die sich nicht "harmonisch in einen abgerundeten Horizont der Gerechtigkeit" fügen. Welcher Maßstab zur Anwendung kommt, hängt von der sozialen Situation ab. Millers Forschung ergab: Bei intensiven Bindungen wie Freundschaften wünschen sich Menschen Loyalität; bei sachlichen Beziehungen halten sie eher Leistungsgerechtigkeit für adäquat; in Fragen der Staatsbürgerschaft verlangen sie Gleichheit. Märkte werden von zahlreichen Zufällen beeinflusst, fährt Miller fort, darum werde ihr Ergebnis akzeptabler, wenn es durch Institutionen von staatsbürgerlicher Gleichheit ausgeglichen wird. Bildung und Gesundheitsversorgung sollten darum frei zugänglich sein. Ein selbstbestimmtes Leben sei nur denkbar, wenn "Marktabhängigkeit durch staatbürgerliche Gleichheit und Sicherheit" korrigiert werde.

-----------

Quelle: http://www.boeckler.de/32014_113592.html