Landkreistag akzeptiert kommunalen Hebesatzkorridor bei der Einkommensteuer bei kommunalem Gesamtentlastungspaket

Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages

01.12.2010 / 30.11.2010

Der Deutsche Landkreistag hat nach der heutigen Sitzung seines Präsidiums verlautbart, dass er die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ins Ge­spräch gebrachte Möglichkeit eines kommunalen Hebesatzkorridors auf die Einkommensteuer als Bestandteil eines kommunalen Gesamtentlastungspa­kets akzeptiert, soweit der bisherige Verteilungsmechanismus zum gemeindli­chen Einkommensteueranteil beibehalten wird. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré warb bei der Politik dafür, den Vorschlag vorurteilsfrei näher zu be­trachten und ihn nicht von vornherein zu diskreditieren: „Ein unter dieser Maß­gabe eingeräumter Hebesatzkorridor ermöglicht bei zusätzlich gewünschten kommunalen Leistungen eine echte Abwägung von Kosten und Nutzen. Das stärkt die Verantwortung von Bürger und Gemeinde im Sinne des Demokratie­prinzips und des kommunalen Selbstverwaltungsrechts.“

Duppré trat Befürchtungen entgegen, dass ein Hebesatzkorridor zu zunehmenden Ungleichgewichten zwischen armen und reichen Gemeinden führen würde: „Jeder kommunale Politiker wird es sich genau überlegen, ob er dem Bürger eine zusätzli­che Belastung zumuten will. Dafür muss er gute Gründe haben. Gleiches gilt für ‚funktionslose‘ Steuersenkungen ohne sachlichen Grund, die es nicht geben wird.“

Duppré weiter: „Wir sprechen hier lediglich über einen Spielraum von 3 % nach unten oder nach oben, von dem die einzelne Gemeinde zukünftig Gebrauch machen könn­te. Ein verheirateter Durchschnittsverdiener, der 2500 Euro im Monat versteuert, könnte mit maximal knapp 90 Euro im Jahr zusätzlich belastet werden. Das sind we­niger als 7,50 Euro im Monat. Bei einem Gutverdiener mit 5000 Euro monatlich wä­ren das weniger als 30 Euro im Monat.“ Dafür werde niemand umziehen. Auch müs­se niemand fürchten, dass die Kommunalaufsicht eine Heraufsetzung der Hebesätze bis an den äußeren Rand des Korridors erzwinge. „Das Maß der Ausnutzung des Korridors ist als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung allein der Kommune vorbehalten und ist von der Kommunalaufsicht grundsätzlich zu respektieren. Dies ist höchstrichterlich ausgeurteilt und damit zweifelsfrei“, so Duppré.

Der Landkreistag macht seine Akzeptanz des Hebesatzkorridors allerdings davon abhängig, dass die bisherige Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommens­teuer (15 % vom Gesamtaufkommen) unangetastet bleibt. Bisher erfolgt dessen Ver­teilung nicht nach dem tatsächlichen Aufkommen in der Gemeinde, sondern wird mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels zugewiesen, der das zu versteuernde Einkommen nur bis zu einer Obergrenze von derzeit 30.000 ¤ (Ledige) bzw. 60.000 ¤ (Verheirate­te) – sog. Sockelgrenze – berücksichtigt. Entsprechend werden steuerschwache Gemeinden besser und steuerstarke Gemeinden schlechter gestellt. Duppré: „Wir haben dann sozusagen zwei Töpfe – der eine dient der Grundfinanzierung und der gemeindliche Hebesatz auf die Einkommensteuer ist gewissermaßen ein Extrain­strument für zusätzliche ‚Sahnehäubchen‘ in der Kommune.“

Gleichzeitig forderte Duppré mit Nachdruck, die Arbeiten der Gemeindefinanzkom­mission zu einem positiven Abschluss zu bringen. „Es wird höchste Zeit, dass die Kommunen wieder Luft zum Atmen bekommen. Gerade die Soziallasten drücken vor allem die Landkreise und sind eine schwere Hypothek für die kommenden Jahre.“ Das Präsidium begrüßte daher ausdrücklich den Vorschlag des Bundesfinanzminis­ters, die Finanzierungslast der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig zu übernehmen. Duppré machte allerdings deutlich, dass weitergehende Entlastungen notwendig seien: „Um die kommunale Finanzierungslücke nachhaltig zu schließen, sind weitere Entlastungen der Kommunen unabdingbar, die am besten über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erfolgen sollten.“

Abschließend forderte der DLT-Präsident dazu auf, die jüngsten Verabredungen aus dem Koalitionsausschuss nun zügig mit konkreten Vorschlägen in die Gemeindefi­nanzkommission einzubringen und zu beraten.