Städte müssen handlungsfähig sein – nachhaltige Entlastungen sind überfällig!

Berliner Resolution der deutschen Städte zur kommunalen Finanzlage

24.11.2010 / 22.11.2010

Für die Lebensqualität der Menschen in unserem Land und für den Erfolg des Wirtschafts­standorts Deutschland sind die Güte und die Verlässlichkeit kommunaler Leistungen ent­scheidend. Auch bei der Bewältigung der großen gesellschaftlichen Aufgaben wie Chancen­gerechtigkeit, Armutsbekämpfung, Integration, demografischer Wandel, Umwelt- und Klima­schutz nehmen die Städte wie auch Gemeinden und Kreise eine Schlüsselrolle ein. Starke Städte sind für die gesellschaftliche und politische Stabilität unseres Gemeinwesens unab­dingbar.

Die Vitalität der kommunalen Selbstverwaltung und die Handlungsfähigkeit der Städte sind jedoch dramatisch gefährdet: Einer immer größeren Zahl von Städten gelingt es trotz größter Konsolidierungsanstrengungen nicht, ihre Haushalte auszugleichen. In vielen Ländern gilt das bereits für die Mehrheit der Städte. Kassenkredite in einer Rekordhöhe von insgesamt 40 Mil­liarden Euro machen deutlich, dass viele Kommunen vor allem wegen des immer schnelleren Wachstums der Sozialausgaben vor dem finanziellen Zusammenbruch stehen. Die kommuna­len Sozialausgaben haben sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt und werden in die­sem Jahr bis zu 42 Milliarden Euro betragen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist 2010 ein zweistelliges Milliardendefizit der Kommunen absehbar. Darunter leiden die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur in allen Aufgabenberei­chen.

Damit sich die Handlungsfähigkeit der Städte nicht weiter verschlechtert, sind vor allem mit Blick auf die Beratungen in der Gemeindefinanzkommission zunächst folgende Schritte er­forderlich:

1. Gewerbesteuer stärken, Grundsteuer reformieren

Die Städte begrüßen die Zusagen des Bundesfinanzministers, Pläne zur Abschaffung der Ge­werbesteuer bis auf weiteres nicht mehr zu verfolgen und auch die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer nicht zu schwächen. Wir vertrauen darauf, dass es bei dieser Erklärung auch unter dem Druck anderslautender Forderungen bleibt. Damit wird auch die Zusage der Bun­deskanzlerin vor dem Deutschen Städtetag aus den Jahren 2007 und 2009 eingelöst. Der Deutsche Städtetag sieht sich in seiner Haltung bestätigt, wonach die Gewerbesteuer als wich­tigste eigene Steuerquelle der Städte und Gemeinden unverzichtbar ist. Akzeptable Alternati­ven für die Gewerbesteuer, die den Anforderungen der Städte an eine eigene wirtschaftskraft­bezogene Steuerquelle genügen, sind nach wie vor nicht erkennbar. Diese Haltung vertreten gleichermaßen die Städte in den alten und in den neuen Ländern sowie gewerbesteuerstarke und gewerbesteuerschwache Städte.

Die Städte treten nach wie vor dafür ein, die Gewerbesteuer zu stärken. Eine Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen und ein Ausbau der Hinzurechnungen würden auch die Chance eröffnen, den Gewerbesteuerbeitrag der bereits bisher Steuerpflichtigen zu reduzieren.

Einer Veränderung des heutigen anhand von Schlüsselzahlen aufgeteilten Gemeindeanteils an der Einkommensteuer durch die Einführung eines Zuschlagsystems mit Hebesatzrecht stehen die Städte und Gemeinden nach eingehender Prüfung ablehnend gegenüber. Infolge des bei jeder Modellvariante unausweichlichen Wegfalls der geltenden Höchstbeträge würden sich die Stadt-Umland-Probleme und die Probleme strukturschwacher Städte weiter verschärfen.

Die Grundsteuer muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich von Bund und Ländern im Einvernehmen mit den Kommunen reformiert werden, um diese Steuerquelle zu sichern.

2. Deutliche Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben rasch umsetzen

Die Kosten der sozialen Leistungen der Kommunen haben mittlerweile eine erdrückende Dy­namik erreicht. Sind die sozialen Leistungen im ersten Jahrzehnt der Deutschen Einheit um jährlich eine halbe Milliarde Euro angestiegen, beträgt der jährliche Zuwachs mittlerweile zwei Milliarden Euro. Das überfordert die Städte insgesamt, ist aber besonders dramatisch in Städten mit hoher Arbeitslosigkeit, in denen die Sozialleistungen überdurchschnittlich hoch sind. Es deutet auf bedrohliche Missstände im Verhältnis von Bund und Ländern gegenüber den Kommunen hin, wenn Bund und Länder erst jetzt erkennen, dass derart wichtige soziale Leistungen der Kommunen seit Jahren auf Pump, durch Kassenkredite, finanziert werden müssen.

Die Absichtserklärung des Bundesfinanzministers, die Kommunen bei den Sozialausgaben in der Größenordnung von vier Milliarden Euro durch eine vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund zu entlasten, ist zu begrüßen. Der Bund würde damit für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht nur die gegenwärtigen Kosten, sondern auch das Risiko künftigen Ausgabenwachstums übernehmen. Die Städte appellieren an den Bund, diese Kostenübernahme rasch zu realisieren. Diese überfällige Entlastung muss unab­hängig von den Regelungen zur Einnahmenseite erfolgen.

Diese Entlastung wird jedoch – bei dem absehbaren weiteren Wachstum der Sozialausgaben – in wenigen Jahren aufgezehrt sein. Die Städte müssen deshalb darüber hinaus an ihren Forde­rungen festhalten, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft an der tatsächli­chen Ausgabenentwicklung zu orientieren sowie die Kostenschätzungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige an den tatsächlichen Be­darf anzupassen. Die Finanzierung der fehlenden Mittel für den Rechtsanspruch ist durch Länder und Bund zu sichern.

3. Konnexitätsprinzip konsequent beachten – keine neuen Belastungen ohne Ausgleich

Die große Dynamik beim Wachstum der kommunalen Sozialausgaben konnte nur entstehen, weil Bund und Länder den Kommunen immer wieder kostenträchtige Aufgaben aufgebürdet haben, ohne für deren hinreichende Finanzierung zu sorgen. Mit dieser Praxis muss endlich Schluss sein. Neue Belastungen der Kommunen dürfen nicht mehr ohne finanziellen Aus­gleich beschlossen werden. Das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ muss strikt beach­tet werden. Das kürzlich ergangene Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes macht deutlich, dass dabei den Län­dern eine besondere Verantwortung zukommt – sowohl in der Gesetzgebung des Bundes als auch bei der Umsetzung von Bundesgesetzen in den Ländern.

4. Kommunen an der Gesetzgebung beteiligen, Kostenfolgen verlässlich berechnen

Im Verhältnis von Bund und Kommunen konnte die Rechtsnorm der Konnexität nicht durch­gesetzt werden. Umso wichtiger ist es, dass der Konnexitätsgrundsatz zur politischen Norm in den Beziehungen zwischen Bund und Kommunen wird. So ist es für die Kommunen nicht hinnehmbar, dass sie zeitgleich zu den Beratungen in der Gemeindefinanzkommission durch neue Belastungen und Mittelkürzungen des Bundes in dreistelliger Millionenhöhe belastet werden. Zu nennen sind hier vor allem die Kosten durch veränderte Hinzuverdienstgrenzen im Sozialgesetzbuch II (SGB II bzw. Hartz IV), die Abschaffung des Wohngeldes für Kinder von Langzeitarbeitslosen und die Kürzung der Städtebauförderung. Diese Maßnahmen müs­sen korrigiert bzw. gegenüber den Kommunen finanziell ausgeglichen werden.

Um eine weitere Belastung der Kommunen zu verhindern, müssen die kommunalen Spitzen­verbände verlässlich an der Gesetzgebung beteiligt werden. Der Deutsche Städtetag bekräftigt seine Forderung, ein Anhörungsrecht der Kommunen im Grundgesetz zu verankern.

Von besonderer Bedeutung ist eine belastbare und transparente Abschätzung der Kostenfol-gen von kommunalrelevanten Gesetzen, an der die kommunalen Spitzenverbände verbindlich zu beteiligen sind. Die Gemeindefinanzkommission muss hier zu Ergebnissen kommen.

5. Länder müssen ihrer Verantwortung für die Städte gerecht werden

Im Ringen um eine Verbesserung der Stadtfinanzen ist es hilfreich, dass viele Länder die be­rechtigten Forderungen der Städte gegenüber dem Bund unterstützen. Die Länder müssen darüber hinaus aber ihrer eigenen verfassungsmäßigen Verantwortung für die Kommunen ge­recht werden: Dazu gehört neben einer strikten Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes vor allem, dass die Länder über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen eine Finanz­ausstattung gewährleisten, die ihren Aufgaben gerecht wird. Ziel muss es sein, sowohl die Er­füllung von Pflichtaufgaben solide zu finanzieren als auch Gestaltungsspielräume für freiwil­lige Leistungen zu sichern bzw. wieder zu schaffen.