Nullnummer

Kein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis (Jedermann-Konto) – alles bleibt wie es ist, trotz 2-jähriger Debatte.

26.06.2008

In der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages wurde über die Anträge der LINKEN und der GRÜNEN für die Verpflichtung der Kreditinstitute allen Bürgern ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen abschliessend befunden.

Das Ergebnis der Empfehlung ist – es bleibt alles beim Alten.

Und das, obwohl bekannt ist und bereits durch ein Oberlandesgericht (OLG) festgestellt wurde, dass die vor mehr als zehn Jahren abgegebene "freiwillige Selbstverpflichtungserklärung" des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) als Dachverband der deutschen Kreditwirtschaft nicht dazu geführt hat, dass allen Bürgern auf Antrag ein Guthabenkonto gewährt wurde. Das Gegenteil ist der Fall.

„Heutzutage ist ein Mensch ohne Girokonto gesellschaftlich ausgegrenzt“ erklärt dazu der Bremer Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion „DIE LINKE“ , „ganz zu schweigen von der Minderung seiner Chancen auf dem Arbeitsmarkt“.

Die Linksfraktion im Bundestag hatte bereits 2006 einen Gesetzesentwurf (DrS. 16/731) eingebracht, der die Kreditinstitute verpflichten sollte, jedem Bürger, unabhängig von seiner Kreditwürdigkeit, die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen.

Ein ähnlich lautender Antrag kam 2007 von der Bundestagsfraktion der GRÜNEN (DrS. 16/818). Am 22.01.08 schlossen sich die GRÜNEN in der bremischen Bürgerschaft mit einem Antrag, der eine entsprechende Bundestagsinitiative zur Folge haben sollte, an.

Die Anträge der Budnestagsfraktionen der LINKEN und der GRÜNEN wurden nun mit den Stimmen der CDU, SPD und der FDP im Finanzausschuss abgelehnt.

Der Finanzausschuss empfiehlt nun dem Bundestag, das Kontopfändungsrecht so ändern, dass sich für die kontoführenden Kreditinstitute die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Außerdem schlägt sie vor, die bisherige rechtlich unverbindliche Empfehlung der ZKA in ein verbindliche Selbstverpflichtung um zuwandeln.

Troost dazu: „Der Ausschuss negiert mit dieser Empfehlung den Richterspruch des Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Bremen vom 22. Dezember 2005 (Az.: 2 U 67/05), in dem es heißt, dass auch künftig kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto besteht, selbst wenn dieses als reines Guthabenkonto (also ohne Überziehungsmöglichkeit) gestaltet ist.
In der Urteilsbegründung heißt es weiter, das 1995 die Banken und Sparkassen sich in einer Selbstverpflichtung zum „Jedermannkonto“ bekannt haben. Diese binde die Banken aber nicht, so das Gericht. Wie soll sich das jetzt ändern, wenn es bei der Selbstverpflichtung bleibt?

Wenn die Bundesregierung das ändern will, also will, das Menschen in diesem Land nicht ausgegrenzt werden, weil sie kein Konto haben dürfen, müsste sie handeln. Will sie es nicht, empfiehlt sie das, was nun dem Bundestag präsentieren wird – viel Rauch um nichts und mit geschlossen Augen weiter so. Und immer auf dem Rücken der Schwächsten unsere Gesellschaft.“