Risikobegrenzungsgesetz: Rede zum Entwurf der Bundesregierung

Zu Protokoll gegebene Rede von Dr. Axel Troost im Deutschen Bundestages am 13.12.2007 zum von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

18.12.2007 / Axel Troost

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Risikobegrenzung, das ist doch mal ein guter Vorsatz! Besser wäre es freilich, man würde die Risiken gar nicht erst schaffen, statt sie im Nachhinein zu begrenzen.

Wir haben uns natürlich darüber gefreut, dass Herr Müntefering mit dem Begriff „Heuschrecken“ eine breite Debatte über Finanzinvestoren ausgelöst hat. Das Bild der „Heuschrecke“ führt aber in die Irre: Finanzinvestoren sind keine Naturgewalt, die über den Standort Deutschland hereingebrochen sind. Vielmehr sind Finanzinvestoren in den vergangenen Jahren im Rahmen des Standortwettbewerbs politisch wohl kalkuliert z.B. durch Steuergeschenke nach Deutschland gelockt worden.

Wenn die Bundesregierung nun also die Risiken von Finanzinvestoren begrenzen will, dann möchte sie ein bisschen die übelsten Erscheinungsformen der Geister wieder loswerden, die sie nicht zuletzt selber vorher gerufen hat.

Die Bundesregierung gibt vor, mit diesem Gesetz die Risiken für die Beschäftigten von solchen Unternehmen zu begrenzen, die von Private-Equity- und Hedge-Fonds übernommen werden. Selbstverständlich ist eine Sicherung der Rechte der Beschäftigten richtig und notwendig. Statt Sicherheit zu schaffen, wiegt der Gesetzesentwurf die Beschäftigten aber in falscher Sicherheit, denn er räumt ihnen nur einige Informationsrechte, aber keine wirksamen Mitbestimmung ein. Durch das vorliegende Gesetz würden Betriebsräte dann früher wissen, was mit den Belegschaften gemacht wird, aber ohne dass sie darauf ernstlich Einfluss nehmen könnten.

Als Fraktion DIE LINKE fordern wir statt dessen, dass Übernahmen als "Betriebsänderungen" im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestuft werden, was der Belegschaft deutlich stärkere Mitbestimmungsrechte einräumen würde. Ein solcher Schritt müsste mittel- und langfristig durch eine weitgehende Mitbestimmung der Beschäftigten auch in wirtschaftlichen Fragen des Unternehmens fortgeführt werden.

Es gibt eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Schritte, die die Bundesregierung gehen könnte, wenn sie es mit der Begrenzung von Risiken durch Finanzinvestoren ernst meinen würde.

Der wichtigste Schritt bestünde darin, das Geschäftsmodell der Heuschrecken unattraktiver zu machen. Sie leihen sich Geld, kaufen damit ein Unternehmen und bürden die Rückzahl der Kredite dem übernommenen Unternehmen auf. Dem könnte einerseits durch höhere Eigenkapitalanforderungen für Bankkredite an Finanzinvestoren begegnet werden. Auch könnte man übermäßig kreditfinanzierte Unternehmensübernahmen insgesamt verbieten.

Ferner sind die steuerlichen Privilegien, z.B. im Bereich der Gewerbesteuer und der Managergehälter, sofort abzuschaffen.

Darüber hinaus muss verhindert werden, dass Unternehmen durch Finanzinvestoren nach der Übernahme ausgesaugt werden. Heute können Heuschrecken durch Kreditaufnahme Sonderausschüttungen finanzieren und auf diesem Wege das Eigenkapital aus den Unternehmen ziehen. Das muss in Zukunft verboten werden.

Um Investoren dazu zu zwingen, ihre Unternehmensengagements wieder langfristiger auszurichten sollte die Bindung des Stimmrechts an die Haltedauer der Aktien angestrebt werden. Denn es ist gerade der kurze Investitionszeitraum, der die Finanzinvestoren dazu verleitet, ihr Geschäftsmodell auf Kosten der Beschäftigten und der langfristigen Innovations- und Wachstumspotentiale der Unternehmen durchzusetzen.

All das sind nur einige Beispiele, wie eine ernst gemeinte Risikobegrenzung aussehen müsste.

Der vorliegende Gesetzentwurf hingegen wird seinem Namen nicht gerecht und wird von uns daher klar abgelehnt.