Arbeitsplatzgarantie bei Berliner Sparkasse laut Bundesregierung zulässig

21.03.2007

Verbindliche Arbeitsplatz- oder Standortgarantien stellen neben dem gebotenen Kaufpreis ein zulässiges Kriterium dar, an dem sich der Berliner Senat bei der Auswahl der Käufer der Landesbank Berlin orientieren kann. Das geht nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Axel Troost, aus einer mündlichen Stellungnahme der Parlamentarischen Staatssekretärin Barbara Hendricks hervor.

Hendricks habe heute im Finanzausschuss des Bundestags am betont, dass verbindliche Garantien nach Auffassung der Bundesregierung durchaus vereinbar seien mit den EU-Anforderungen für ein diskriminierungsfreies Bieterverfahren im Falle der Landesbank Berlin.

Damit bekräftigt Hendricks frühere schriftliche Äußerungen. Bereits im letzten Sommer hatte sie erklärt, der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass vertraglich festgelegte Regelungen für ein „Girokonto für jedermann“ oder eine Beschäftigungsgarantie nicht mit den Auflagen der EU-Beihilfeentscheidung vereinbar wären (BT-Drs. 16/2350, S. 10).

„Der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses über Beschäftigungsgarantien ist mehr als eine bloße politische Willensbekundung. Die Bundesregierung hat nun klar gestellt, dass das mit EU-Beihilferecht vereinbar ist“, kommentiert Troost. Gleichzeitig kritisierte er, dass offenbar anders lautende Formulierungen in einem Brief der Bundesregierung an die EU-Kommission enthalten seien: „Einmal mehr fährt die Bundesregierung in Sparkassen-Verhandlungen mit der EU-Kommission eine untransparente Doppel-Strategie.“