DIE LINKE. prüft Verfassungswidrigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale

11.05.2006

Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., der Bremer Abgeordnete Axel Troost, erklärt zur vom Bundeskabinett beschlossenen Streichung der Pendlerpauschale für Fahrten bis zu 20 km Entfernung:

Die von der Bundesregierung im Entwurf für das "Steueränderungsgesetz 2007" beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungsrechtlich außerordentlich fragwürdig. Das wird eine Flut von Klagen all jener provozieren, deren Arbeitsweg kürzer als 21 km ist. Die 15 Millionen Pendlerinnen und Pendler sollten auf jeden Fall Widersprüche gegen Steuerbescheide einlegen, die auf Grundlage eines solchen Gesetzes ergangen sind.

Die Fraktion wird die Verfassungswidrigkeit auf Basis der bereits zahlreich geäußerten Bedenken namhafter Juristen prüfen lassen, um einer entsprechenden Verfassungsklage den Weg zu bereiten.

Die Koalition hat mit dem im Entwurf eingeführten "Werkstorprinzip", nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit grundsätzlich zum Privatbereich gehören, zudem fundamentale Konsequenzen für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit provoziert. Arbeitgeberverbände und Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) jubeln. Den Arbeitgebern sind ihre Berufsgenossenschaften schon lange ein Dorn im Auge. Sie wollen sich aus ihrer Verantwortung für Wegeunfälle verabschieden und sie zur Privatsache erklären. Da kommt das Werkstorprinzip gerade recht. Die Koalition entrechtet mit ihrem Paradigmenwechsel die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein weiteres Mal. Auch das wird die Gerichte beschäftigen.

Diese Koalition hat mit dem Steueränderungsgesetz 15 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu ihrer Arbeitsstelle teilweise Hundert Kilometer und mehr zurücklegen, in die Tasche gelangt. Wenn sie auch im Gesetzgebungsverfahren dabei bleibt, wird wohl erst in Karlsruhe diesem unsozialen Raubzug ein Ende gesetzt werden können.