„Verlängerung des Mutterschutzes auf 20 Wochen“

Rede (Redemanuskript) von MdL Heike Werner (DIE LINKE) zum Antrag der LINKEN (Landtags-Drucksache 5/7363):

11.07.2012

Es gilt das gesprochene Wort!

Ziel unseres Antrages ist es, verschiedene Aspekte des Mutterschutzes in die Diskussion zu bringen, die Staatsregierung aufzufordern aktiv zu werden um Missstände abzubauen, und sich dafür einzusetzen dass die im Europa-Parlament vorgeschlagenen Verbesserungen des Mutterschutzes nicht in der Versenkung verschwinden.

Seit Jahren gibt es im europäischen Parlament eine Diskussion um die Ausweitung des Mutterschutzes. Eine erneute Initiative dazu, u.a. mit der Verlängerung der Mindestdauer der Mutterschutzzeit von derzeit 14 auf 20 Wochen bei voller Bezahlung. bzw. einem Mix mit anderen Elterngeldleistungen in den letzten 4 Wochen, verbunden mit einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub bei vollem Lohnausgleich fand im EU-Parlament eine Mehrheit.

Basis dieses Vorschlages ist die Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für den Mutterschutz aus dem Jahre 2000.

Leider haben Die Arbeits- und Sozialminister die Pläne zur Verlängerung des Mutterschutzes auf Eis gelegt. Weiterbehandlung ungewiss.

Darüber hinaus existiert eine Richtlinie der EU vom 7. Juli 2010 zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbstständige Erwerbsarbeit ausüben. Artikel 8 wurde aufgrund der Schlechterstellung von selbstständigen Frauen gegenüber anhängig beschäftigten Frauen im Bereich des Mutterschutzes erlassen.

Und ein weiterer Anlass unseres Antrages ist die, auch von Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen des Bundes und der Länder thematisierte Abbruchgefährdung von Aus- Fort- und Weiterbildungen bei schwangeren Frauen in Gesundheitsberufen insbesondere von Ärztinnen.

Voran gestellt sein, das es sich hier nicht, wie teils suggeriert, um Einzelprobleme handelt. Von staatlicher Seite oder der Wirtschaft wurde in der Diskussion um die 20 Wochen-regelung immer wieder glauben gemacht, man sei in Deutschland gut aufgestellt, dass hier alles für die Mütter getan würde.

Die Diskussionen unter Hebammen, Ärztinnen und Ärzten aber auch in den Gewerkschaften zeigen aber auch erheblichen Handlungsbedarf sowohl was rechtliche Vorgaben betrifft als auch die konkrete Umsetzung des Mutterschutzes..

Unkenntnis und Unsicherheit der Verantwortlichen in den Unternehmen sind eine Facette, weitere die Benachteiligungen am Arbeitsplatz bis hin zu vorschnellem bzw. unnötigen Beschäftigungsverboten aber auch unzureichender Schutzmaßnahmen. Besonders große Defizite finden wir bei in Teilzeit, geringfügig oder befristet Beschäftigten, wie sie alle wissen eine große Gruppe von Frauen auch in Sachsen.

In der Praxis wird beschrieben, dass nicht wenige Arbeitgeber Frauen, die schwanger werden könnten, als „Risikofaktor“ ansehen.

Vereine, die Schwangere betreuen, berichten von Belastungen, die in Richtung Mobbing gehen oder alle Kriterien des Mobbings erfüllen. Beispiele sind: keine herausfordernden Aufgaben mehr zu erhalten, innerbetrieblich Versetzung und manchmal Meidung und Anfeindung.

Als Reaktion darauf fühlen Schwangere sich oftmals schuldig und versuchen zu kompensieren, indem sie mehr Leistungen erbringen als ihnen gut tut, oder sie werden krank.

Aber auch nach der Geburt, wenn Mütter wieder ihrer Arbeit nachgehen und dabei ihre Kinder über einen längeren Zeitraum stillen wollen, fehlen dafür oft die Voraussetzungen aber auch das Verständnis

Die von uns in die Diskussion gebrachten Forderungen sind so also ein Schritt des unbedingt zu verbessernden Mutterschutzes.

Zu den einzelne Punkten unseres Antrages:

A und b)Verlängerung der Schutzzeit auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich bzw. dem Mix mit bestehenden Elterngeldleistungen für die letzten 4 Wochen. sowie das Recht auf Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen in der Zeit des Mutterschutzes bei vollem Lohnausgleich

entsprechend der Eckpunkte des EP für einheitliche Kriterien Mutterschutzes:

Eine Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zeigt, dass eine Ausweitung des Mutterschutzes nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Kindern beiträgt sondern zudem die Wiedereinstiegsquote von Frauen ins Berufsleben begünstigt“, Die Zahlen der ILO belegen, dass Frauen nach einem längeren Mutterschaftsurlaub motivierter und gestärkter an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

In vielen Fällen werden bei der Ablehnung der Erweiterung des Mutterschutzes mit dem Elterngeld argumentiert. Hier sei aber gesagt, Mutterschutz ist Gesundheitsschutz- und Arbeitsschutz bzw. -recht. Der Mutterschutz orientiert sich in erster Linie an gesundheitlichen Erwägungen, während das Elterngeld insbesondere sozial- und beschäftigungspolitisch ist. das muss klar getrennt werden"

Mutterschutz nach der Geburt gibt den der Schutzraum für das sogenannte Wochenbett.

Zeit der Erholung für die Mutter nach der Geburt, die Zeit der Regeneration ihres

Organismus, vor allem aber auch die Zeit des besonderen Anfangs einer Bindung zwischen Mutter, Kind und Vater.

Häufig bleibt die Mutter in der sensitiven Zeit des Wochenbetts sehr bald allein mit

den neuen Anforderungen. Alleinsein, Verunsicherung und Überforderung sind bedeutsame Risikofaktoren so die Einschätzung des Arbeitskreises Frauengesundheit einem Fachfrauennetzwerk zum Thema Frauengesundheit. Sie fordern gleich dem Vorschlag des EP

- eine bezahlte mindestens 14-tägige Wochenbettzeit für den Partner/die Partnerin der Mutter einzuführen. Systematisch ist dies sicher neu aber ein tatsächlicher Betrag zum Thema Mutterschutz.

Und auch Väter sind ebenso häufig überfordert, zumal sie am Arbeitsplatz selten einen Freiraum für ihre neue Aufgabe

bekommen. Immer noch fehlt es an öffentlicher Anerkennung und Bestätigung für die gesellschaftlich

notwendige Arbeit, die junge Familien zu leisten haben. Dies vermindert die Bereitschaft von Frauen und Männern, Eltern zu werden.

Die Ausweitung der Mutterschutzzeit hat aber auch weitere Vorteile und das vor allem für geringer verdienende Frauen, denn sie werden in Bezug auf das Elterngeld ja mit einem Apfel und einem Ei abgefunden. Zudem ermöglicht die beschlossene Regelung das dringend notwendige enge Zusammensein von Mutter und Kind über einen längeren Zeitraum als bisher und entlastet Alleinerziehende, die häufig gezwungen waren, nach zwölf Wochen wieder arbeiten zu gehen, weil das Elterngeld, das z.B. eine Friseurin, eine Verkäuferin erhält, so niedrig ist, dass es einfach nicht reicht.

Zu Punkt

c) Umsetzung der Richtlinie für Selbstständige.

In Deutschland kann eine Schwangere im Moment theoretisch bis zur Geburt arbeiten, wenn Sie es möchte - auch wenn die Mutterschutzfrist derzeit sechs Wochen vor der Geburt beginnt. Nach der Geburt besteht dann jedoch bis zum Ende der Mutterschutzfrist acht Wochen lang ein absolutes Beschäftigungsverbot.

In dieser Zeit bekommen angestellte Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, Mutterschaftsgeld. Dabei zahlt die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Selbstständige erhalten dagegen nur ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes - und auch das nur, wenn Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Erstmals wird für Selbständige auf EU-Ebene ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub festgeschrieben. Der Mutterschutz ist in Artikel 8 der Richtlinie verankert. Dort heißt es, selbstständige Frauen und mitarbeitende Partnerinnen müssen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während mindestens 14 Wochen ermöglichen.

Eine Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Anwältinnen befasst sich sogar speziell mit der EU-Richtlinie. "Der Gesetzgeber steht vor einer äußerst schwierigen Aufgabe. Er muss Regelungen treffen, die eine Sicherung für Mütter darstellen, die ihre Rolle als Unternehmerin mit allen damit verbundenen Freiheiten und Risiken bereits angenommen haben. Die ARGE Anwältinnen hat sich die Richtlinie zum Thema gemacht, um mit ihrer Fachkompetenz den Gesetzgeber hierbei zu unterstützen", sagt die Leiterin der ARGE-Arbeitsgruppe "Mutterschutzrichtlinie für Selbständige" Beatrice Wrede, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bremen.

.Ihrer Prognose zufolge wird die größte Schwierigkeit darin liegen, dass noch niemand weiß, wer für die Finanzierung dieser Sicherheit aufkommen soll. "Die Richtlinie ist nach ihrem Wortlaut in dieser Hinsicht offen. Den Selbständigen ist wenig geholfen, wenn es letztlich auf eine Versicherungspflicht durch Beiträge, die wiederum allein durch die Mütter bzw. ihre Lebenspartner aufzubringen sind, hinausläuft", gibt Beatrice Wrede zu bedenken. Die Richtlinie stößt laut Beatrice Weiterer Probleme sind: Wie können Unternehmerinnen abgesichert werden, die schon vor ihrer Schwangerschaft die Kosten ihrer Selbständigkeit kaum finanzieren konnten? Wie können eigentlich unvertretbare, an die Person der Unternehmerin gebundene Leistungen eben doch vertreten werden, zum Beispiel im kreativen Bereich?

Wrede kommt zu dem Schluss: "Selbständige, die gleichzeitig eine Familie haben, müssen sich heute der Situation bewusst sein, dass sie ihr Ausfallrisiko selbst tragen. Es bleibt zu hoffen, dass die EU-Richtlinie diesen Zustand verbessert."

Der Zeitpunkt der Umsetzung läuft am 5. August 2012 ab. Bisher ist aber in Deutschland nichts zu hören

Deswegen verwundert es sehr wenn die Bundesregierung und mit ihr die Staatsregierung da keine Handlungsbedarf sieht

Die Anforderungen der EU-Richtlinie gehen über Elterngeld und Versicherung und ich zitiere ein Fachanwältin,: „Nur damit sich Frauen gegen Schwangerschaft versichern dürfen, braucht es keine EU-Richtlinie“. Im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen tragen Selbständige alle Teile der KV allein. Die Richtlinie fordert Mutterschaftsleistungen, die den Gewinnverlust ausgleichen, Es braucht passgenaue Instrumentarien, Vertretungen und ähnliche Angebote…“

Wir fordern sie daher dringend auf, Frau Staatsministerin Claus, die Ansicht des Bundesministeriums nicht zu übernehmen und entsprechende aktiv zu werden.

Und eigentlich sind sie ja schon dabei: ich zitiere:

21. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinne 16. Und 17. Juni 2011

„Die GFMK bittet das BMFSJ, zum Thema Mutterschutz unter einer ganzheitlichen Geschlechterperspektive eine Situationsanalyse und ein Diskriminierungen vorbeugendes Handlungskonzept zu erarbeiten und das BMAS, die Länder sowie die Expertinnen und Experten zu beteiligen. Dabei soll der Beschluss zu TOP 9.8. der GMFK (Problematiken des Mutterschutzes für schwangere Ärztinnen, die sich in der Weiterbildung befinden) mit aufgegriffen werden.“

die GMFK hat das sogar dringend gemacht und aufgefordert bereits 2011 mit der Arbeit zu beginnen.

Worum geht es nun bei

d) den Sonderregelungen im Mutterschutz für medizinische Berufe: Grund ist die Besondere Abbruchgefährdung von Aus- Fort – Und Weiterbildung bei schwangeren Frauen in Gesundheitsberufen.

Zitat Ehrenpräsidentin des Ärztinnenbundes Astrid Bühren: Wenn Medizinerinnen schwanger werden können sie ihre Ausbildung oftmals vergessen.“

Schuld sei der Mutterschutz. Angemahnt wird, dass die Regelungen zu pauschal seine, bundesweit uneinheitlich, nicht auf dem neuesten Stand er Technik und ohne ausreichende wissenschaftliche Basis umgesetzt würden.

ES geht nicht um die Aufweichung von erforderlichem Schutz sondern um die Anpassung der Richtlinien an den konkreten Arbeitsplatz und unter Einbeziehung der Betroffenen, so dass der Schutz nicht in Benachteiligung umschlägt. Möglichkeiten sind: Einbeziehung anderer nicht gefährdender Verfahren auszuschöpfen. Existieren natürlich Grenzen. Dann möglicherweise über die Berücksichtigung schwangerere Frauen in Ausbildungscurricula notwendig…usw

Ähnlich problematisch verhält es sich für Frauen, die

gerade in der Ausbildung zur Alten- oder Gesundheits- und Krankenpflegerin sind,

die Nachricht einer Schwangerschaft wird oftmals zunächst eher als unangenehm erlebt, weil Fragen auftauchen, ob trotz Schwangerschaft die Ausbildung noch abgeschlossen werden kann.

Sowohl das Alten- als auch das Krankenpflegegesetz sehen Obergrenzen für Fehlzeiten vor. Das Altenpflegegesetz schreibt vor, das krankheitsbedingte Fehlzeiten 12 Wochen nicht überschreiten dürfen, das Krankenpflegegesetz setzt jeweils 10% in Theorie und Praxis als Obergrenze.

Beide Gesetze regeln jedoch, dass schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten (zuzüglich anderer Fehlzeiten) bis zu 14 Wochen dauern "dürfen". 14 Wochen sind genau der Zeitraum, den das Mutterschutzgesetz als Schutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) vorsieht. Was also tun, wenn wegen einer schweren Grippe zuvor schon 2 Wochen Fehlzeiten "verbraucht" wurden?

Ich denke, der Handlungsbedarfe ist beschrieben, leider sieht die Bundesregierung keinen Bedarfe und Staatsregierung unterstützt noch diese Auffassung.

Und wird dabei durch die Wirtschaft aufs trefflichste unterstützt

In Deutschland kommen die größten Bedenken gegen die neue EU-empfehlungen von den Arbeitgeberverbänden.

Die Argumente sind hinterwäldlerisch. Frauen würden damit mal wieder als die teureren Arbeitnehmer gelten. Mehr Mutterschutz legt den Arbeitgebern mehr Hindernisse in den Weg, Frauen einzustellen. Sieht so Gleichstellung aus? Sollten wir nicht selbstbewusst für die Rechte der Eltern und Kinder kämpfen, statt Drohkulissen einiger Wirtschaftsvertreter auf den Leim zu gehen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was sind die Kriterien für gelingenden Mutterschutz. Dessen Defizite ich ausreichend beschrieben habe?

Das Kriterium ist Wohlergehen, Zufriedenheit, gedeihliches Aufwachsen von Kindern und Eltern zu ermöglichen und auch gelingende Partnerschaft zu ermöglichen.

Unser Antrag ist dafür ein weiterer Schritt, stimmen Sie also zu!