Sachsen: "Untersuchungsausschuss muss endlich untersuchen können – zur Verfassungsklage gegen die Staatsregierung"

Dr. Cornelia Ernst, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre, erklärt anlässlich der heutigen Pressekonferenz von LINKEN, FDP und GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

14.01.2008 / Linksfraktion im sächsischen Landtag, Presseinformation 14 / 2008, Dr. Cornelia Ernst

Ob "Sachsen-Sumpf" oder "Aktenaffäre" – fest steht für uns, dass die Staatsregierung in verfassungswidriger Weise seit einem halben Jahr den parlamentarischen Untersuchungsausschuss an der Arbeit hindert, für Aufklärung politischer Verantwortlichkeiten zu sorgen. Daher beschloss der Untersuchungsausschuss, das Verfassungsgericht in Leipzig anzurufen. Die Klage hat der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Martin Morlok, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie der Universität Düsseldorf und Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Parteienrecht und Parteienforschung in Düsseldorf, vor Weihnachten abgeschickt, die Staatsregierung hat nun bis zum 8. Februar Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach will das höchste sächsische Gericht nach eigenem Bekunden so rasch wie möglich entscheiden.

Nachdem die Staatsregierung am 17. September 2007 auf einer Pressekonferenz zwei von ihr in Auftrag gegebene Rechtsgutachten präsentierte, ist es selbstverständlich, dass die juristisch qualifizierte Antwort der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wird. Daher freue ich mich, dass Herr Prof. Morlok bereit ist, heute auf alle Ihre Fragen zu antworten. Denn es geht ja nicht um formaljuristisches Fingerhakeln, sondern darum, dass die Staatsregierung u. a. den einstimmigen – also auch von CDU und SPD mitgetragenen - Beweisbeschluss des Ausschusses nicht erfüllt, die Verfassungsschutzakten über mutmaßliche kriminelle Netzwerke herauszugeben. Außerdem weigert sie sich, Bediensteten des Freistaats eine Aussagegenehmigung gegenüber dem Untersuchungsausschuss zu geben.

Selbstverständlich wäre es eigentlich Sache des gesamten Ausschusses bzw. des Ausschussvorsitzenden gewesen, diese Organklage gemeinsam mit dem Prozessbevollmächtigten heute vorzustellen. Doch dies haben die Vertreter der Koalition abgelehnt. Um so mehr freue ich mich über die Anwesenheit des Obmanns der SPD-Fraktion, Karl Nolle, der den Statements der Fraktionen beiwohnt, die den Untersuchungsausschuss eingesetzt haben. Für meine Fraktion, DIE LINKE, darf ich unser Hauptanliegen so zu-sammenfassen: Wir wollen erreichen, dass der Untersuchungsausschuss, der neun Sitzungen lang nur beraten konnte, endlich mit dem Untersuchen anfangen darf.