Private-Equity- und Hedge-Fonds: Bundesregierung will selbst geschaffene Risiken begrenzen

Zum heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken erklärt Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

24.10.2007 / MdB Axel Dr. Troost, Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Die Bundesregierung gibt vor, die Risiken für die Beschäftigten von Unternehmen zu begrenzen, die von so genannten Heuschrecken übernommen werden. In Wahrheit ist diese Sicherheit nur vorgegaukelt. Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf gewährt den Beschäftigten kaum Informationsrechte. Betriebsräte müssen künftig zwar früher darüber informiert werden, welche Konsequenzen der Unternehmenskauf durch die "Heuschrecken" für die Belegschaften haben soll, können aber nach wie vor keinen Einfluss darauf nehmen.

Sinnvoller wäre es, Übernahmen als "Betriebsänderungen" im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes einzustufen. Das würde der Belegschaft deutlich stärkere Mitbestimmungsrechte einräumen. Ein solcher Schritt müsste mittel- und langfristig durch eine weitgehende Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in wirtschaftlichen Fragen des Unternehmens fortgeführt werden.

Neben der Beschwichtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dient das Risikobegrenzungsgesetz der Bundesregierung vor allem dazu, Akzeptanz für das Geschäftsmodell ?Heuschrecke? zu schaffen, das die Bundesregierung gleichzeitig unter anderem durch das Wagniskapitalgesetz fördert. Kurz und Knapp: Das Gesetz reduziert in völlig unzureichendem Maße ein paar der Risiken, die die Bundesregierung selbst heraufbeschworen hat. So sieht Scheinheiligkeit aus.