Wenn es an der Tür klingelt ...

Schluss mit lustig – jetzt werden Arbeitslose „ordentlich“ bekämpft!

10.06.2006

MdB Dr. Axel Troost, für Sachsen in der Linksfraktion im Bundestag, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz-IV-Optimierungsgesetz“:

Hinter dem sogenannten Hartz-IV-Optimierungsgesetz steht nicht nur der Wille, Geld zu sparen. Vielmehr verleiht die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf, der am morgigen Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden soll, ihrer Formel „Mehr Freiheit wagen!“ den ihr zugrunde liegenden zynischen Ausdruck. Zukünftig sollen Arbeitsuchende noch schärfer überwacht und drangsaliert werden. Die Linke hat als einzige Fraktion entschiedene Gegenwehr angekündigt.

Bereits erstmals in die Arbeitslosigkeit geratende Menschen sollen nach dem Willen der Regierung ihre Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme und zur Weiterbildung unter Beweis stellen. An die Stelle der Unschuldsvermutung tritt nunmehr auch für alle anderen Leistungsbezieher der Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs. Nicht nur, dass sie ihre Bereitschaft zur Arbeit und zur Weiterbildung unter Beweis stellen müssen, auch der Umstand, dass ein Außendienst zur Vermeidung sogenannten Leistungsmissbrauchs gesetzlich vorgeschrieben wird, grenzt Arbeitslose weiter aus der Gesellschaft aus und stigmatisiert sie als leistungsunwillige Schmarotzer. Jede ARGE soll auf diese Weise, so in der Begründung des Gesetzentwurfes, 200 Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch aufspüren, um das Einsparziel zu erreichen. Neben der Tatsache, dass die ARGE’n zu Spitzeldiensten ausgebaut werden, ergeht mit Gesetzeskraft dieses Vorhabens die Aufforderung zur Denunziation an alle „anständigen“ Bürger. Es gleicht der mittelalterlichen Hexenjagd in der Zeit der Inquisition.

Dass der „Einspar-Blutrausch“ der Großkoalitionäre ihnen dabei selbst eingehöriges Bein stellt, merkt von ihnen keiner. Ihr Wille, Wohngemeinschaften aller Art, in denen Leistungsbezieher leben, als Bedarfsgemeinschaften zu verstehen, stellt den Rechtsstaat und die übliche Beweislast auf den Kopf. Musste bisher ein Amt bzw. ein Leistungsträger den Verdacht begründen und den Beweis des Leistungsmissbrauchs antreten, wird von nun an der Verstandesleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der zur Aufdeckungsquoten-Erfüllung angehaltenen Außendienstler anheim gegeben, eine Wohngemeinschaft oder eine eheähnliche Gemeinschaft entdeckt zu haben. Und ob so der monierten Kostenexplosion tatsächlich begegnet werden kann, bleibt zu bezweifeln. Denn wer in Wohngemeinschaften als Kostenrisiko gefürchtet werden muss, wird sich künftig wohl eher in einen Alleinhaushalt flüchten müssen.

Fazit: Die Bundesregierung offenbart mit diesem Gesetzentwurf, der bei vermutlichen Pflichtverletzungen von Leistungsbeziehern eine Leistungskürzung auch für Mietkosten von bis zu 60 % ermöglicht, ihr Menschenbild, das mit dem Grundgesetz kaum noch etwas gemein hat. Sie bekämpft einmal mehr und umso intensiver Arbeitslose, nicht die Arbeitslosigkeit und fährt den demokratischen und sozialen Rechtsstaat vorsätzlich an die Wand. Dieser Gesetzentwurf ist für Menschen, die die Würde des Menschen achten, nur ablehnbar.