Wie immer - nur Flickwerk

Pressemitteilung zum GEWOS II Gutachten

22.08.2007

Letzte Woche präsentierte die Bremische Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter das seit Mai erwarteten GEWOS-Gutachtens. Als erstes Ergebnis der Studie schlägt das Sozialressort nun eine Erhöhungen der Mietobergrenzen für Leistungsempfänger von Hartz IV von bisher 265 Euro auf 310 Euro vor.

Sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, meint Troost, sinnvoller wäre es aber gewesen, das Urteil des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen umzusetzen. Das Landessozialgericht hatte bereits vor längerer Zeit vorgeschlagen, die höchste Stufe der Wohngeldtabelle plus einem 10%igen Aufschlag als Berechnungsbasis vorzusehen. Diese sogenannten "Mietstufe II" wurde gesetzeswidrig in Bremen nie anerkannt. Für einen Alleinstehenden würde dies statt der vorgeschlagenen 310,- Euro eine Erhöhung der Mietobergrenze auf 357,50 Euro bedeuten.

Ein weiteres Ergebniss des beabsichtigten Vorgehens der Sozialbehörde ist, dass an große Bedarfsgemeinschaften (ab 5 Personen) künftig sogar weniger Geld als bisher bezahlt werden soll. Das ist mehr als nur unsozial, sagt Troost.

Positiv ist sicher, das nun in einigen Stadtteilen, nach Aussage der Sozialbehörde, sogar 10% bis 20% über den Regelsatz hinausgehende Mieten akzeptiert werden. Allerdings sollte die bisherigen differenzierten Sondertatbestände (Krankheit, Behinderung, lange Wohndauer, alleinerziehend) auch weiterhin erhalten bleiben.

Die geringfügigen Erhöhung des Regelsatzes auf 347 Euro zum 1. Juli 2007 ist weiterhin unzureichend. Die aktuellen Preissteigerungen, z.Bsp. bei Milch und Brot werden überhaupt nicht berücksichtigt worden, stellt Troost fest. Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und der Grundsicherung für ältere Menschen muss daher mindestens auf 420 Euro angehoben werden.

Darüber hinaus muss es weiterhin Ziel einer vernünftigen Politik sein, die unsoziale „Hartz“ Gesetzgebung zu kippen. „Hartz ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz“, sagt Troost.