Auszug aus: A. Normgehalte der angegriffenen Regelungen, I. Stabilitätsvertrag (Fiskalpakt)
"Zentraler Regelungsgegenstand der Fiskalpaktes ist die Einführung von neuen Kreditobergrenzen der staatlichen Haushalte bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, die euphemistisch Schuldenbremse genannt werden. Die Kreditaufnahme soll dadurch auf höchstens 0,5 % des BIP begrenzt werden.Wird diese Grenze überschritten, soll ein„automatischerKorrekturmechanismus“dafür sorgen, dass über Kürzungen der Haushalte auf der Ausgabenseite die Grenze der Neuverschuldung eingehalten wird."
Die komplette Klageschrift steht im Anhang zur Verfügung
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