In Sachsen ist es bei einem Umzug von einem Landkreis in den anderen das übliche Spiel: Mit dem Wohnort wechseln auch die Autokennzeichen. Ein umständlicher Akt, der für den einzelnen mit viel Zeit und Kosten verbunden ist und dessen Sinn in Frage steht. Dass dies auch anders gehen kann, zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein, das ab dem 1. Februar mit einer neuen Regelung aufwartet:
In Schleswig-Holstein muss in Zukunft bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes und sogar beim Halterwechsel kein Kennzeichenwechsel mehr vorgenommen werden. Da die Nummernschilder auf das Fahrzeug und nicht auf den Halter ausgestellt werden, ist dies eine gelungene Maßnahme, den Bürgern bürokratischen Aufwand und spürbar Kosten zu ersparen. Wer dennoch neue Kennzeichen wünscht, hat natürlich auch weiterhin die Möglichkeit zum Wechsel.
Nach Hessen verzichtet Schleswig-Holstein als zweites Bundesland auf die Umkennzeichnungspflicht. Entgegen dem viel gehegten Vorurteil, im Norden käme alles 100 Jahre später, könnte diese weitreichende Reform Modell für Sachsen sein.
Ich sehe hier eine Möglichkeit für die sächsische Staatsregierung, ihren Bürgerinnen und Bürgern entgegen zu kommen und einen sinnvollen Beitrag zur Einlösung ihrer großen Wahlversprechen, wie Bürokratieabbau und Entlastung des Geldbeutels, zu leisten. Nach der letzten Verwaltungs- und Funktionalreform, bei der ohne Beachtung regionalkultureller Belange Kreise zusammen geschlossen worden sind, dürfte die wackelige Ausrede der Identität stiftenden Funktion von Autokennzeichen nicht mehr sonderlich Stand halten.
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