Länderfinanzausgleich – Bund verhandelt wie im Kindergarten

Von Axel Troost

22.04.2016 / 22.04.2016

Nach mehreren Monaten hat der Bund nun endlich eine Antwort auf den Vorschlag der 16 Bundesländer zur Reform des Länderfinanzausgleichs präsentiert – und fährt eine störrische Linie.

Statt dem Ländervorschlag halb entgegen zu kommen, wird dieser in weiten Teilen mit (teilweise nicht unbegründeten) technischen und verfassungsrechtlichen Argumenten abgelehnt. Entscheidender als Differenzen über die technischen Details eines neuen Länderfinanzausgleichs sind jedoch zwei große Mankos:

Erstens will der Bund keinen Cent mehr geben als die bereits zugesagten 8,5 Mrd. Euro und die von Länderseite geforderten zusätzlichen 1,4 Mrd. Euro maximal vorstrecken. Gleichzeitig hat der Bund jedoch kein Problem damit, immer mehr der Soli-Einnahmen einzubehalten, die an strukturschwache Länder und Kommunen gehen sollten. Daneben finden sich noch weitere Bundes-Vorschläge mit versteckten Löcher und mittelfristigen Risiken für die Länderhaushalte, sodass diese zurecht verstimmt reagieren.

Zweitens finden sich bei den zusätzlichen Forderungen des Bundes neben einigen vernünftigen Punkten, wie z.B. eine besser koordinierte Steuerverwaltung, leider auch viele vergiftete Früchte im Korb:

Wie befürchtet droht er mit dem Stabilitätsrat (einschließlich „präventivem Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts“) – eine "Troika für Bundesländer" und damit auch griechische Krisenverhältnisse für hiesige strukturschwache Gebieten.

An den sicher eintretenden Fall, dass der zusätzlich forcierte Druck der Schuldenbremse zu groß für viele Bundesländer wird, ist übrigens auch schon gedacht: Die Bundesländer sollen künftig ihre Leistungen für Behinderte und Kinder und Jugendliche eigenständig absenken dürfen. Diese Fragmentierung und drohender Senkungswettlauf bei sozialstaatlicher Absicherung ist schlicht ein Skandal in Anbetracht der durch das Grundgesetz garantierte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für alle Bürger.

Auch warnen wir seit Monaten vor zu teuren und der öffentlichen Kontrolle entzogenen Maßnahmen zur Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Die im Bundespapier erneut geforderte „privatrechtlich organisierte Verkehrsinfrastrukturgesellschaft“ lässt dabei nichts Gutes ahnen.

Die kategorische Ablehnung einer gemeinsamer Schuldenaufnahme von Bund, Ländern und Kommunen ist schließlich nicht anders als eine große ökonomische Dummheit zu bezeichnen, weil sie die Zinsen gerade für strukturschwache Länder und Kommunen in die Höhe treibt.

Der Länderfinanzausgleich ist eine Grundsäule unseres solidarischen Föderalen Systems und darf nicht als Spielball kleinkarierter Streitereien dienen. Insgesamt ist deshalb enttäuschend und brüskierend, was der Bund hier über mehrere Monate ausgebrütet hat. Im Interesse der Bürger und des Landes bleibt zu hoffen, dass zeitnahe mit zielführenderen Kompromissen nachjustiert wird, um einer solidarischen und nachhaltigen Lösungen näher zu kommen.

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