Das Bankkonto für alle wird Wirklichkeit

Von Susanna Karawanskij

21.03.2016 / linksfraktion.de, 21.03.2016

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 18. März das so genannte Zahlungskontengesetz verabschiedet. Damit dürfen Banken niemanden mehr abweisen, die oder der ein Girokonto eröffnen möchte, weder Asylsuchende, Wohnungslose noch ausländische Studierende. Dies beendet eine jahrelang andauernde Diskriminierung, denn ohne ein Bankkonto ist die betroffene Person vom Zahlungsverkehr, sei es bei der Miete, bei der Kartenzahlung im Geschäft oder bei Zahlungen von Behörden, abgeschnitten. Damit ist gleichfalls immer auch ein Stück gesellschaftliche Teilhabe „abgeschnitten“. Es war also allerhöchste Zeit für ein Bankkonto für alle.

Doch dieses Konto ist nicht einfach vom Himmel gefallen: Seit gut 20 Jahren fordert DIE LINKE ein solches Konto. Alle Anträge zu diesem Thema wurden über die Jahre im Bundestag abgelehnt. Viel zu lange Zeit gab es nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken. Diese schwammige Formulierung täuscht nur darüber hinweg, dass die jeweils regierenden Koalitionen keine verbindlichen Regelungen schaffen wollten. Wie so oft musste die Bundesregierung von Brüssel zum Jagen getragen werden; erst eine EU-Richtlinie im April 2014, an der insbesondere unser damaliger Europaabgeordneter Jürgen Klute mitwirkte, verpflichtete die Bundesregierung, ein verbindliches Recht auf ein Basiskonto für alle einzuführen.

Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht muss man wieder einmal attestieren, dass LINKS wirkt. Denn in den Ausschussverhandlungen und durch eindringliche Statements unserer Sachverständigen in der Anhörung gelang es, unter anderem noch durchzusetzen, dass das Konto innerhalb von zehn Tagen vollständig eingerichtet und für die Verbraucherin oder den Verbraucher nutzbar sein muss. Banken können so weniger auf Zeit spielen. Ferner konnten wir erreichen, dass das Konto von Anfang an bei Bedarf auch als Pfändungsschutzkonto, als P-Konto, zu führen ist. Schließlich können Kunden nicht sofort das Konto gekündigt bekommen, sondern erst wenn Gebühren in Höhe von 100 Euro aufgelaufen sind. Aus dieser Perspektive ist das Bankkonto für alle mit Sicherheit ein Quantensprung.

Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt: Das Konto gibt es nicht kostenfrei, es sind „marktübliche“ beziehungsweise „angemessene“ Gebühren erlaubt. Doch dies lässt den Instituten viel Spielraum. Für einkommensschwache Menschen sind selbst 50 Euro Gebühren pro Jahr viel Geld. Auch gibt es in vielen ländlichen Regionen schlichtweg keine Auswahl an Bankfilialen, um sich das kostengünstigste Konto zu suchen. Hier sollte man noch einmal gründlich überlegen, ob es nicht doch sozial gerechter ist, Entgelte für ein Basiskonto generell zu streichen oder notfalls wenigstens streng zu deckeln.

Im Moment merkt man deutlich, dass viele Banken enorm an der Gebührenschraube drehen. Gebühren rund um das Girokonto steigen, viele Banken schaffen ihr Gratis-Konto ab. Insofern müssen wir weiterhin ein Auge darauf haben, dass sowohl die neuen Basiskonten als auch herkömmliche Girokonten und Bankleistungen preislich in einem verbraucherfreundlichen Rahmen bleiben.

Es ist ungeheuer wichtig, dass rund eine Millionen Menschen von nun an ein solches Basiskonto eröffnen können. Doch dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch erhebliche Lücken im finanziellen Verbraucherschutz bestehen, sei es bei der Deckelung von Dispozinsen, bei Überschussregelungen in Lebensversicherungen, beim Schutz von Kleinanlegern vor unseriösen Geldanlagen oder bei der Schaffung einer bedarfsorientierten Finanzberatung. Das Zahlungskontengesetz ist aber starker Ansporn, weiterhin für eine soziale und verbraucherfreundliche Politik zu streiten.