Vorschlag zur Neuordnung des Finanzausgleichs

Von Hans Eichel, Philipp Fink und Heinrich Tiemann

27.09.2013 / Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Juni 2013

Der Solidarpakt II und der bisherige Länderfinanzausgleich laufen 2019 aus. Damit müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden. Die Öffentlichkeit nimmt augenblicklich lediglich die Dis kus-sion um den Ausgleich zwischen den Ländern wahr. Aber es geht um viel mehr. Die Politik muss Antworten auf die Frage finden, wie wir in Zukunft leben wollen. Wie ist das grundgesetz-liche Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensver-hältnisse umzusetzen? Wie muss man mit dem demografischen Wandel umgehen? Was bedeutet die ab 2016 für den Bund und ab 2020 für die Länder wirkende Schuldenbremse für die öffentliche Daseinsvorsorge? Ab 2020 sollte neben der Finanzkraft auch die Bedürftigkeit von Ländern und Regionen Maßstab einer Verteilung öffentlicher Finanzmittel sein. Dabei müssen Regionen und Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Entwicklung selbst zu gestalten. Schließlich sollte sich die Verteilung der Finanz-mittel stärker an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ausrichten.

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