Vorstandsvergütung

Bremsen für Top-Bezüge greifen nicht

22.10.2012 / Böckler Impuls Ausgabe 16/2012

Nach wie vor hängen die Gehälter von DAX- Managern vor allem vom Gewinn ihres Unter­nehmens ab. Weil wirksame Obergrenzen fehlen, wurden 2011 zum Teil Rekordwerte erreicht.

Das 2009 verabschiedete Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung sollte für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit sorgen. Doch obwohl alle Konzerne im DAX 30 die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, weist das System der Vorstandsvergütung immer noch erhebliche Schwachstellen auf. Das zeigt eine Studie der Unternehmensberater Peter Wilke und Katrin Schmid[1], die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die Vergütungsberichte der DAX-Unternehmen für 2011 ausgewertet haben.

Nachhaltigkeit verstehen die untersuchten Unternehmen in erster Linie als ökonomische Kategorie: Fast alle hätten große Teile der variablen Vergütung an die mehrjährige wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt, so Wilke und Schmid. Nur 8 der 30 DAX-Konzerne berücksichtigten darüber hinaus alternative Kriterien wie Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit oder Umweltschutz bei der Festlegung der Vorstandsgehälter. Oft bleibe allerdings unklar, wie diese Kriterien genau in die Berechnungen einfließen.

Für die Höhe der Vergütung gebe es mittlerweile in den meisten DAX-Unternehmen Obergrenzen, sogenannte Caps. Allerdings, kritisieren die Experten, seien diese Grenzen in fast allen Fällen so hoch angesetzt, dass sie keine wirklich limitierende Wirkung haben. Bei einzelnen Vorständen sei es zu "historisch bisher nicht erreichten Höhen in der Gesamtvergütung" gekommen. Ein prominentes Beispiel: VW-Chef Martin Winterkorn, dessen Salär 2011 über 18 Millionen Euro betrug. Im Schnitt hätten die Vorstandsvorsitzenden der DAX-30-Konzerne 5,9 Millionen Euro verdient, die Vorstandsmitglieder 3,2 Millionen Euro. Damit sei bei den Vorstandsbezügen inzwischen wieder das Vorkrisen-Niveau von 2008 erreicht.

Auch die Entwicklung der Pensionsansprüche halten die Autoren für problematisch. Zwar habe die Höhe der jährlichen Neuzusagen im Vergleich zu 2010 leicht abgenommen. Die insgesamt erworbenen Anwartschaften einzelner Vorstände hätten allerdings neue Spitzenwerte erreicht. "Bei Vorstandsgehältern in Millionenhöhe muss beim Thema Altersvorsorge das Prinzip der Eigenvorsorge stärker gefordert und etabliert werden", empfehlen Wilke und Schmid.

Links:

  1. http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_269