Gefährlich, undurchsichtig, teuer - so lässt sich die Kritik an Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) auf den Punkt bringen. Bei ÖPP besorgt ein privater Partner ganz oder teilweise die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur, lässt die Bauarbeiten erledigen und ist mitunter für die Wartung verantwortlich. Der Staat hat dabei bestimmte Eingriffs-, Kontroll- und Rückkaufrechte. Genaues weiß man aber oft nicht, weil die Verträge für die Öffentlichkeit und die Parlamente kaum zugänglich sind.
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Angeblich will keiner die Privatisierung, aber trotzdem soll sie ins Grundgesetz?